Grundschule
Die Grundschule in Sachsen-Anhalt wird mit verlässlichen Öffnungszeiten geführt.
Die Dauer der Öffnung beträgt schultäglich in der Regel fünf und eine halbe Zeitstunde.
Der Besuch der Eingangs- und Ausgangsphase ist freiwillig.
Ziel und Aufgabe der Grundschule
Die Grundschule soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder fördern und eine solide Grundlage für das weiterführende Lernen schaffen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Grundschule stehen daher der Erwerb elementaren Wissens und Könnens und die Beherrschung der grundlegenden Kulturtechniken. Die Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen müssen konzentriert erworben und eingeübt werden. Auch in anderen Fächern werden die Kinder an die Ernsthaftigkeit und Systematik des Lernens herangeführt. Der Unterricht im musischen, künstlerischen und sportlichen Bereich bietet viele Zugänge, um sich die Welt zu erschließen und Interessen und Neigungen zu vertiefen. Die Grundschule hat die Aufgabe, auf die unterschiedlichen Lernbedürfnisse und Verhaltensweisen ebenso wie auf die Vorerfahrungen der Kinder einzugehen.
- zu den Lehrplänen der Fächer in der Grundschule
- zur pädagogischen Diagnostik als Grundbaustein der Arbeit in der Grundschule
- zum Erlass Unterrichtsorganisation in der Grundschule
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- zum Erlass Aufnahme in die Grundschule
- zur Broschüre "Mein Kind kommt in die Schule"
- zur Broschüre "Mein Kind lernt anders"
- zur Broschüre "Nachteilsausgleich"
- Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf
- zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst
Schuleingangsphase
Alle Kinder werden mit Beginn der Schulpflicht in die Grundschule aufgenommen. Je nach Verlauf der individuellen Lernentwicklung haben die Schülerinnen und Schüler ein bis drei Schuljahre Lernzeit bis zum Wechsel in den dritten Schuljahrgang zur Verfügung. Durch diese zeitliche Flexibilität erhalten die Grundschulen die Möglichkeit, Kinder mit unterschiedlichen Lernausgangslagen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, die schulischen Anforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Aufgaben des Faches Englisch im Unterricht der Grundschule
Der Englischunterricht ab dem dritten Schuljahrgang ist obligatorischer Bestandteil des Grundschulunterrichts. Primäre Aufgabe des Englischunterrichts in den Schuljahrgängen 3 und 4 ist die Entwicklung elementarer mündlicher Kommunikationsfähigkeit.
Übergang in weiterführende Schulen
Der Besuch einer weiterführenden Schule wird zum Abschluss des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4 durch die Personensorgeberechtigten entschieden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mit dem Halbjahreszeugnis die Unterlagen zur Anmeldung eine weiterführende Schule. Für die Entscheidung zum weiteren Schulbesuch bietet die Grundschule eine Schullaufbahnberatung an. Die Beratung unterstützt die Entscheidung durch die Personensorgeberechtigten beim Antrag an den Schulträger zur Wahl der anschließenden Schulform und konkreten Schule.
Den Beschulungsbescheid erstellt das Landesschulamt.
Darüber hinaus ist der MSDD neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.