Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst
Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) wesentlicher Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren. Die im MSDD tätigen Lehrkräfte haben spezielle Zuständigkeiten und arbeiten im Auftrag des Landesschulamtes.
Der MSDD nimmt alle Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegen. Jede Antragstellung wird hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft. Dazu benötigt der MSDD entsprechende Zuarbeiten durch die Schulen und die Eltern, so z. B. den pädagogischen Bericht, medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte (wenn vorhanden), Beobachtungsprotokolle aus dem Unterricht oder einer Kindereinrichtung, Aussagen zu bisher genutzten Förderangeboten und deren Ergebnissen u.a.m.
Bestätigt die Antragsprüfung die Notwendigkeit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, sind ggf. weitere Informationen über Beobachtung, Gespräche oder ausgewählte Verfahren erforderlich. Hierzu wird der MSDD unter Umständen weitere sonderpädagogische Lehrkräfte hinzuziehen.
Der MSDD erarbeitet aus der Gesamtheit der Unterlagen eine Entscheidungsgrundlage für das Landesschulamt, welche mit den Personensorgeberechtigten erörtert und von ihnen unterzeichnet wird. Besteht im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf, geben die Personensorgeberechtigten schriftlich zur Kenntnis, ob die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfolgen soll.
Den Beschulungsbescheid erstellt das Landesschulamt.
Darüber hinaus ist der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.
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