Staatsverträge des Landes Sachsen-Anhalt
In den 1990er Jahren schlossen das Land und einzelne Religionsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt Kirchenverträge ab. Diese wurden durch Gesetze flankiert, so dass die einzelnen Verträge den Status eines Staatsvertrages erhielten.
Mit den Evangelischen Landeskirchen Sachsen-Anhalts fand die Vertragsunterzeichnung am 15. September 1993 statt. Das Gesetz zu diesem Vertrag ist vom 3. Februar 1994.
Die aktuellste Gesamtausgabe des Staatsvertrages können Sie hier einsehen oder herunterladen.
Der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Heiligen Stuhl (römisch-katholische Kirche) besteht seit dem 15. Januar 1998. Das Gesetz dazu wurde am 31. März 1998 verabschiedet.
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Am 20. März 2006 wurde der bisherige Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994 (Gesetz vom 5. Juli 1994) erneuert. Die Verabschiedung des Gesetzes zum Vertrag erfolgte am 4. August 2006.
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