Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte durch Beratung, Begleitung und sozialpädagogische Angebote. Sie stärkt Bildungserfolg und Teilhabe.
Unterstützung und Begleitung im Schulalltag
Seit 2008 setzt Sachsen-Anhalt das mit Hilfe des ESF finanzierte Förderprogramm „Schulerfolg sichern“ um. Das Programm dient dazu, ein hohes Niveau der allgemeinen Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern. Die Verringerung und Verhütung der vorzeitigen Schulbeendigung ohne anerkannten Schulabschluss und die Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informelle) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird, stehen im Zentrum der Förderung.
Schulsozialarbeit erfolgt in enger Kooperation von Schule und Jugendhilfe und ist ein Unterstützungs- und Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und Lehrkräfte. Förderschwerpunkt sind sozialpädagogische Projekte der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit an Schulen aller Schulformen. Bei der Schulsozialarbeit im Rahmen dieses Programms geht es insbesondere um den Ausgleich sozialer Benachteiligung und die Überwindung individueller Hindernisse. Zu den Angeboten und Unterstützungsleistungen gehören die Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, aber auch sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie offene Kontakt- und Freizeitangebote für alle Kinder und Jugendlichen.
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 erfolgte die nahtlose Fortsetzung des EU-Programms „Schulerfolg sichern“ im Rahmen der EU-Förderperiode 2021-2027 im 1. Förderzyklus (01.08.2022 bis 31.07.2024) sowie die Fortführung im Rahmen des 2. Förderzyklus (01.08.2024 bis 31.07.2028), mit einer Kofinanzierung durch das Land und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 1 Absatz 1 KHJG-LSA.
Darüber hinaus ist der 3. Förderzyklus (01.01.2025 bis 31.12.2027) gestartet. Dadurch kommen weitere Fachkräfte für Schulsozialarbeit zum Einsatz. Die Kofinanzierung erfolgt hierbei jedoch ausschließlich durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 1 Absatz 1 KHJG-LSA.
Im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ können 430 Schulen mit rd. 455 VbE (Vollbeschäftigteneinheiten) an Fachkräften für Schulsozialarbeit unterstützt werden.
Weiterhin sind die 14 regionalen Netzwerkstellen für Schulerfolg sowie die landesweite Koordinierungsstelle „Schulerfolg sichern“ Bestandteil des ESF-Programms. Diese unterstützen nicht nur die Schulsozialarbeitenden sowie die Programmschulen, sondern auch die Schulen, die nicht von ESF-geförderter Schulsozialarbeit profitieren können.
Unterstützt und gefördert durch:
