Individuelle und sonderpädagogische Förderung
Auftrag aller Schulen in Sachsen-Anhalt ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler eine ihren/seinen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Hierbei ist eine der Schülerinnen Schüler entsprechende alters- und entwicklungsgerechte Förderung zu gewährleisten. Es ist dabei Aufgabe aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Lernausgangslagen, entwicklungs- oder krankheitsbedingten Lernrisiken im Unterricht individuell so zu fördern, dass sonderpädagogischer Bildungs- und Unterstützungsbedarf nicht entsteht.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem oder bereits festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf basiert auf einem individuellen Förderplan. Grundlage hierfür ist die lernprozessbegleitende pädagogische Diagnostik und ein gelenkter Beratungsprozess zur individuellen Förderung.
Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn die bisherige Lernentwicklung zeigt, dass sie die Bildungsziele der von ihnen besuchten Schulform nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können.
Bei besonderen oder diagnostizierten Lernschwierigkeiten in den Teilleistungsbereichen Lesen, Schreiben, Rechtschreiben oder Rechnen ist in der Regel das Einleiten eines Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht notwendig. Das gilt ebenso für nicht ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache.
Nachteilsausgleich richtig anwenden
Rechtliche Grundlagen zum Beratungsprozess zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung:
- Runderlass zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung
Für die Dokumentation des Beratungs- und Förderprozesses sind die Formblätter Aa bis F der Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung anzuwenden.
Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung
Formular | Bezeichnung |
FB Aa | |
FB Ab | |
FB B | |
FB C | |
FB D | |
FB E | |
FB F |
Sonderpädagogische Förderung
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Schwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Lernen oder geistige Entwicklung festgestellt werden.
Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen statt. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten erörtert, welcher Förderort der geeignete für das jeweilige Kind ist.
Ein Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann vor Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten und nach Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten oder auch der Schule, die die Schülerin oder der Schüler besucht, gestellt werden.
An Förderschulen können verschiedene Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben werden.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die an Förderschulen lernen und einen gymnasialen Abschluss anstreben, wechseln dazu in den gemeinsamen Unterricht und nehmen zielgleich am Unterricht an einem Gymnasium oder der entsprechenden Angebote einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule teil. Sie können auch den Schulbesuch an einer Förderschule mit gymnasialem Bildungsgang in einem anderen Bundesland beim Landesschulamt beantragen.
Es gibt in der Bundesrepublik mehrere gymnasiale Angebote für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf im Sehen. Das LSchA stimmt mit den Personensorgeberechtigten den weiteren Schulbesuch ab, um u. a. Zeitpunkt, Wohnort, Fördermöglichkeiten und Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
Unterricht bei Krankheit
Schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die infolge einer längerfristigen (mehr als vier Wochen andauernden oder häufig wiederkehrenden) Erkrankung die Schule nicht besuchen können, erhalten ein Unterrichtsangebot zu Hause oder im Krankenhaus in angemessenem Umfang.
Dieses Unterrichtsangebot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme.
Nähere Informationen finden Sie hier: