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Schulgirokonten in Sachsen-Anhalt

Aufgrund des § 24 Abs.2a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt darf die Schulleitung Schulgirokonten eröffnen und führen. Damit soll die Eigenständigkeit der Schulen erhöht und deren schulspezifischen Besonderheiten noch stärker Rechnung getragen werden.

Für weitere Informationen nutzen Sie die Fragen und Antworten (FAQ) zur Eröffnung und Führung von Schulgirokonten 

          - Anlage NV