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Schulische Gesundheitsförderung

Gesundheit wird seit der Verabschiedung der „Jakarta Erklärung zur Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert“ vom 25. Juli 1997 (Weltgesundheitsorganisation/WHO) als ein grundlegendes Menschenrecht verstanden (Kultusministerkonferenz 2012). Die Gesundheitsförderung ist schulgesetzlich herzuleiten aus dem Erziehungs- und Bildungsauftrag gemäß § 1 Abs. 2 SchulG, das die Aufgabe normiert, die „Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Verhalten gegenüber Gesundheit, Natur und Umwelt zu befähigen.“

Die inhaltlich-thematischen Schwerpunkte dazu regelt die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK)von 2012:

  • Ernährungs- und Verbraucherbildung einschließlich Schulverpflegung
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportförderung
  • Sexualerziehung und Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Hygieneerziehung und Schutz von übertragbaren Krankheiten
  • Prävention von Abhängigkeitsverhalten
  • Mobbingprävention und soziales Lernen
  • Stressprävention und Selbstmanagement
  • Lern- und Arbeitsplatzgestaltung sowie Gesundheitsmanagement
  • Gesundheit der Lehrkräfte und des sonstigen schulischen Personals
  • Lärmprävention
  • Sicherheitsförderung und Unfallschutz
  • Spiel- und Ruhebereiche in Gebäuden und auf Schulhöfen

 

Die strukturellen Bedingungen in Sachsen-Anhalt reichen von der Verankerung der Themen zur Gesundheitsförderung in den Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, über die Regelung spezieller Themen in Erlassen (z.B. Sexualerziehung) bis zur Fortbildung der Lehrkräfte. Wichtig sind hier auch die verschiedenen regionalen Partner der Schulen, die die Unterrichtsangebote und das schulische Leben insgesamt mit ihrer Expertise unterstützen (z.B. Krankenkassen, Vereine, Verbände, Drogenberatungsstellen). Das Ministerium für Bildung fördert die Partner auf Landesebene auf der Grundlage von Verträgen (z.B. Landesstelle Sucht, Landesvereinigung für Gesundheit).

Einen speziellen Schwerpunkt legt das Land aktuell auf die Prävention von Gewalt und Sucht, hierzu wurde 2018 ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in einem gesonderten Button auf diesem Portal vorgestellt wird.