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Landesausschuss für Erwachsenenbildung

Der Landesausschuss für Erwachsenenbildung fördert die Entwicklung der Erwachsenenbildung durch Empfehlungen und berät die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Bildung.

Seine Aufgaben sind im Erwachsenenbildungsgesetz (§ 10) geregelt. So ist der LAEB zu hören, bevor aufgrund des Erwachsenenbildungsgesetztes Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften erlassen werden oder über die Anerkennung von Einrichtungen entschieden wird.

Der LAEB setzt sich zusammen aus:

  • Vertreter/innen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung bzw. von Zusammenschlüssen und Verbänden von Einrichtungen, die als förderfähig anerkannt sind,
  • Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände und der Landesrektorenkonferenz sowie
  • sachkundigen Persönlichkeiten.

Darüber hinaus können Gäste ohne Stimmrecht an den Sitzungen des LAEB teilnehmen. So sind die (erwachsenen-)bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen und Vertreter anderer Ministerien Sachsen-Anhalts ständige Gäste des LAEB.

Hier geht es zur Liste der Mitglieder.

Die Geschäfte des LAEB werden von der beim Ministerium für Bildung eingerichteten Geschäftsstelle geführt.