Menu
menu

Bildungsfreistellung

Das 1998 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt garantiert allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung.

Bildungsfreistellung bietet eine Möglichkeit, am Prozess des Lebenslangen Lernens teilzuhaben und trägt zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Sie ist ein weiterbildungspolitisches Instrument von wachsender Bedeutung für die berufliche Fort- und Weiterbildung und damit für die Fachkräftesicherung.

Nähere Informationen finden Sie hier

Kompakte Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie außerdem in unserem Flyer "Schlauer in 5 Tagen". Hier geht es zum Download.