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Die Bildungsfreistellung ermöglicht Beschäftigten in Sachsen-Anhalt, sich für berufliche Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen und lebenslanges Lernen zu fördern.

Bildungschancen für Beschäftigte nutzen

Das 1998 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt garantiert allen Beschäftigten im Land einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung.

Bildungsfreistellung bietet eine Möglichkeit, am Prozess des Lebenslangen Lernens teilzuhaben und trägt zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Sie ist ein weiterbildungspolitisches Instrument von wachsender Bedeutung für die berufliche Fort- und Weiterbildung und damit für die Fachkräftesicherung.

Auf der Website des Landesverwaltungsamtes sind weitere Informationen dazu zu finden.

Informationen zur Bildungsfreistellung