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Fernunterricht ermöglicht flexibles Lernen neben Beruf und Familie. Staatliche Regelungen sichern dabei die Qualität zugelassener Fernlehrgänge.

Weiterbildung unabhängig von Ort und Zeit

Fernunterricht hat sich als eine erfolgreiche und praxisnahe Weiterbildungsform erwiesen. Durch lernzeitflexibles und ortsunabhängiges Lernen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, berufliche und familiäre Lebensbedingungen mit ihren Lerninteressen in Einklang zu bringen.

Die Qualität des Fernlernens wird durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gewährleistet. Dieses Gesetz regelt, dass alle allgemeinen und berufsbildenden Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden müssen.