Menu
menu

Schulinfrastrukturförderung

Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Sachsen-Anhalts herzustellen, setzt eine flächendeckende Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge voraus. Nachhaltige Investitionen in die Schulinfrastruktur gehören dazu, denn sie prägen über viele Jahrzehnte nicht nur das Lernen, sondern auch das Lehren. Lernen und Lehren an modernen attraktiven Schulen sind Haltefaktoren für Familien im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts.

Mit der Förderung in die Schulinfrastruktur wird auf die demografischen und technologischen Veränderungen sowie den damit einhergehenden organisatorischen Herausforderungen für die Schulen reagiert.

Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:

  • Förderung pandemieresilienter Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen
    „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pandemieresilienter Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an den Schulen“ (SCHUL(FREI)RÄUME)
     
  • Förderung von Investitionen und Ausstattungen für eine lernförderliche Infrastruktur sowie moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte im Rahmen der Säule I des Startchancenprogramms des Bundes.
    Das Förderprogramm wird derzeit erarbeitet. Informationen zum Startchancenprogramm und zu teilnehmenden Startchancen-Schulen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
     
  • Förderung von technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informations-technologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt.
    Insbesondere soll mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung an Schulen und entsprechenden eGovernement-Anwendungen den Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.
    Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen im Land Sachsen-Anhalt (IKT-Richtlinie)“ wird derzeit erarbeitet.
     
  • Förderung der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen – auch im Hinblick auf die Erfüllung digitaler Anforderungen an Schulgebäude
    „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur)"
    Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Fristen bereits abgelaufen sind.