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Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Die Anerkennung und Förderung von Einrichtungen ist durch die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt geregelt. Hier wird Grundsätzliches zum Verfahren dargelegt, zur Gliederung der Einrichtungen, zum Standort, pädagogischer Verantwortung, zum Antragsverfahren, den Antragsunterlagen, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit etc.

Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung sind diese Aufgaben an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) delegiert worden.

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5140

Das Verfahren und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind durch die § § 2 und 3 des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA) vom 25. März 2021 (GVBl. LSA S. 126), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2024 (GVBl. LSA S. 99), geregelt.

Das Gesetz kann hier nachgelesen werden.
Die Erwachsenenbildung-Verordnung finden Sie hier.

Zurzeit sind:
19 regional tätige Einrichtungen
4 Heimvolkshochschulen
7 landesweit tätige Einrichtungen sowie
1 landesweiter Zusammenschluss

im Land Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Bildung anerkannt.

Hier können Sie die einzelnen Einrichtungen mit ihren Kontaktdaten einsehen.