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Die Gemeinschaftsschule ermöglicht längeres gemeinsames Lernen und individuelle Bildungswege. Sie führt zu verschiedenen Schulabschlüssen und bietet Möglichkeiten bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Unterschiedliche Wege unter einem Dach

In der Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang bis zum Ende des 8. Schuljahrganges möglichst lange gemeinsam. Es gibt differenzierte Unterrichtsangebote. Ab dem 9. Schuljahrgang beginnt ein auf den angestrebten Schulabschluss ausgerichteter Unterricht. Durch den Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler Allgemeinbildung in unterschiedlicher Form und erhalten berufsorientierte Angebote. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb des Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss), des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (qualifizierten Hauptschulabschluss) und des Mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss). Werden dabei besondere Leistungen erzielt, wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben.

Der Erwerb des Abiturs wird in der Regel in verbindlich geregelter Zusammenarbeit an der gymnasialen Oberstufe eines Kooperationspartners ermöglicht.

Ausgewählte Rechtsvorschriften