Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Angebot flächendeckend an allen weiterführenden Schulen des Landes zur Verfügung stehen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 erhalten damit die Möglichkeit, grundlegende Kenntnisse der Wiederbelebung zu erlernen und ihre Handlungssicherheit in Notfällen zu stärken.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie dem Malteser Hilfsdienst (MHD) aus dem Jahr 2023. Qualifizierte Trainerinnen und Trainer dieser Hilfsorganisationen führen die Kurse direkt an den Schulen durch und vermitteln praxisnah grundlegende Maßnahmen der Wiederbelebung.
Bildungsminister Jan Riedel betont: „Wer früh lernt, in einer Notlage richtig zu handeln, kann im Ernstfall Leben retten. Mit dem Wiederbelebungstraining an unseren Schulen stärken wir nicht nur praktische Kompetenzen, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage unserer Schülerinnen und Schüler.“
Das flächendeckende Angebot soll Hemmschwellen abbauen, das Gesundheitsbewusstsein fördern und junge Menschen dazu ermutigen, im Notfall zu helfen. Gleichzeitig werden die Schulen organisatorisch entlastet: Die beteiligten Hilfsorganisationen stellen qualifizierte Trainerinnen und Trainer sowie die notwendigen Materialien bereit und gewährleisten eine einheitliche Qualität der Ausbildung. Die Zusammenarbeit mit den Rettungs- und Hilfsorganisationen schafft damit eine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Umsetzung des Wiederbelebungstrainings an den Schulen in Sachsen-Anhalt.
Hintergrund
Nach einer erfolgreichen Modellphase im Schuljahr 2023/2024, die in der Stadt Magdeburg und im Jerichower Land begann, wurde das Angebot im Schuljahr 2024/2025 auf den Burgenlandkreis und den Saalekreis ausgeweitet.
Das Wiederbelebungstraining orientiert sich an einer Empfehlung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2014. Darin wird empfohlen, das Thema Wiederbelebung ab der Klassenstufe 7 jährlich im Umfang von zwei Unterrichtsstunden im Unterricht zu behandeln.

