Die Stellen sind unbefristet und der Einsatz erfolgt an Grundschulen, Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Vermittlung der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und den Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Es ist unser gemeinsames Ziel, jungen Menschen mit Migrationshintergrund den schnellen Übergang in den Regelunterricht zu ermöglichen und ihnen die Türen zu einer erfolgreichen schulischen und beruflichen Laufbahn zu öffnen.“
Der ergänzende Sprachunterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern möglichst schnell die deutsche Sprache zu vermitteln, um einen raschen Übergang in die Regelklasse zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe besteht auch in der interkulturellen Vermittlung. Der Unterricht findet additiv in Sprachlerngruppen bzw. Vorbereitungsklassen statt. Für eine intensivere Förderung ist auch der Einsatz als Tandemlehrkraft im Regelunterricht vorgesehen.
Vorranging berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem
Lehramtsabschluss und einer Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zielsprache.
Soweit keine ausreichende Anzahl an vorrangig berücksichtigten Bewerbungen vorliegt, werden nachrangig auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die einen Hochschulabschluss (mind. Bachelor), eine Qualifikation im Bereich Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zielsprache und mindestens sechs Monate Lehrerfahrung an einer Bildungseinrichtung (entsprechend ca. 100 Unterrichtstage mit eigenverantwortlich gehaltenen Lehrveranstaltungen) nachweisen.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. September 2024. Für die Bewerbung ist ausschließlich das Onlineportal Matorixmatch zu nutzen.