Um den durch die Pandemie entstandenen Lerndefiziten entgegenzusteuern, hat das Ministerium für Bildung bereits in den Sommerferien das Aufholprogramm „Erheben und Beheben von Lernrückständen nach Corona“ aufgesetzt. „Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern. Schwerpunkte sollen insbesondere in Klassenstufen gesetzt werden, in denen Schulwegentscheidungen bevorstehen und die Maßnahmen daher besonders schnell und nachhaltig wirken müssen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner. Dies betrifft etwa die Klassenstufe 4 der Grundschule, die Klassenstufen 9 und 10 sowie die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen. In Sachsen-Anhalt stehen ca. 26. Mio. Euro zur Verfügung.
Eine der wesentlichen Maßnahmen besteht in der Aufstockung der Schulbudgets: Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Kooperationspartner können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen.
Das Ministerium für Bildung hat in den Sommerferien darüber hinaus Lerncamps an 3 Standorten von Jugendherbergen als Modellprojekt organisiert, die im schulischen Teil durch Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschulen getragen werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieses Modellprojekts sind weitere Lerncamps in den Winter- und den Sommerferien des Schuljahres 2021/2022 denkbar. Außerdem gibt es verschiedene digitale Angebote, wie beispielsweise die kostenlose Nutzung des Online-Centers der Schülerhilfe (noch bis 21. September), die Internetplattform 2learn4students und die Webakademie Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen zum Aufholprogramm „Erheben und Beheben von Lernrückständen nach Corona“
Präsenzbetrieb in Schule mit allen damit verbundenen Möglichkeiten hat in diesem Schuljahr oberste Priorität. Um dies gewährleisten zu können, greifen folgende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen:
Regelbetrieb und Präsenzpflicht: Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb, es gilt Präsenzpflicht. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte – hier der Rahmenplan-HIA-Schule.
Testpflicht: Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Zu Beginn des Schuljahres werden die Testungen öfter durchgeführt, auch um mögliche Infektionen von Reiserückkehrern zu identifizieren. Am ersten Schultag gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulpersonal die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. In den darauffolgenden zwei Wochen wird dreimal wöchentlich getestet. Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wieder aufgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene.
Maskenpflicht: Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht während des Unterrichts. Ferner besteht im Freien keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Weitere Informationen zum Schulbetrieb in der Corona-Pandemie
Zudem hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung vom 31. August der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Diese kann damit unterzeichnet werden. Aufgrund der Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können auch solche Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind.
Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Sollte es darüber hinaus Finanzbedarfe geben, wird das Land diese übernehmen.
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Berufsbildende Schulen sind in der Verwaltungsvereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung wurde daher besprochen, dass für eine bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm aufgelegt werden soll. Dafür werden nach ersten Schätzungen zusätzlich 1 Million Euro benötigt. Das Ministerium für Bildung wird dazu kurzfristig eine Kabinettsvorlage erarbeiten.