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Richtlinie für Säule 1 des Startchancen-Programms Sachsen-Anhalt veröffentlicht: Antragstellung bei der Investitionsbank ab sofort möglich

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie zur Säule 1 des Startchancen-Programms geht in Sachsen-Anhalt ein zentrales Vorhaben zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit an den Start.

Ziel des Programms ist es, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.

Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung über einen Zeitraum von zehn Jahren (2024 bis 2034) 81.681.878 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden durch das Land Sachsen-Anhalt mit 11.688.840 Euro (10 Prozent) und durch die Kommunen mit 23.337.679 Euro (20 Prozent) kofinanziert.

Bildungsminister Jan Riedel betont: „Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und persönlicher Entfaltung. Jedes Kind in Sachsen-Anhalt soll die gleichen Chancen haben – unabhängig von der sozialen Herkunft. Das Startchancen-Programm ist ein wichtiger Schritt, um Schulen in schwierigen Lagen gezielt zu stärken, Lernumgebungen zu verbessern und Lehrkräfte zu entlasten. Eine moderne Schule trägt entscheidend dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen und sich entfalten können.“

Zuwendungsempfänger des Programms sind die Schulträger der sogenannten Startchancen-Schulen, die durch ein besonderes Auswahlverfahren der obersten Landesschulbehörde ermittelt wurden. Gefördert werden Bau- und Ausstattungs- und weitere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lern- und Lehrbedingungen beitragen.

Mit der Umsetzung der Richtlinie setzt das Land Sachsen-Anhalt ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine nachhaltige Verbesserung der schulischen Infrastruktur.

Hintergrund:

Jede Startchancen-Schule wird mit mindestens 10.000 Euro berücksichtigt. Darüber hinaus können bis zu drei Erweiterungsmodule je Schule beantragt werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der als förderfähig anerkannten Gesamtausgaben. Grundlage für die Bewilligung ist ein Startchancen-Schulentwicklungskonzept, das bei Antragstellung vorliegen muss. Einzelheiten und Hintergründe zum Startchancenprogramm gibt es hier: Bildungsserver Sachsen Anhalt - Startchancen-Programm

Grußwort des Bildungsministers Jan Riedel

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Lehrkräfte und Eltern,

mit Beginn meines Amtes als Minister für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt übernehme ich eine verantwortungsvolle Aufgabe, der ich mit Respekt und Entschlossenheit begegne. Nach vielen Jahren als Schulleiter weiß ich, wie entscheidend gute Bildung für unsere Gesellschaft ist – und wie sehr sie vom Engagement aller Beteiligten lebt. Ich kenne die täglichen Herausforderungen, aber auch die täglichen Leistungen jeder und jedes Einzelnen.

Mein Ziel ist es, gemeinsam unsere Schulen weiter zu stärken und für Verlässlichkeit und Qualität in Schule und Ausbildung zu sorgen. Gute Bildung lebt vom Engagement der Akteure vor Ort, die wir stärken wollen – dafür stehe ich ein.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit allen, denen unsere Schulen, unsere Kinder und die Zukunft unseres Landes am Herzen liegen – und auf einen offenen, konstruktiven Dialog mit allen, die unsere Bildungslandschaft mitgestalten.

Jan Riedel
Minister für Bildung des Landes Sachsen-​Anhalt