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OVG-Urteil bestätigt aktuelle Regelungen für Grundschulen

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 15. Juni 2020 den Antrag eines Grundschullehrers, die Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 der Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (6. SARS-CoV-2-EindV) außer Vollzug zu setzen, abgelehnt. (Details)

Bildungsminister Tullner begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts: „Ich freue mich über das Urteil. Das Ergebnis schafft Rechtssicherheit für alle Schulen und Eltern aber vor allem sichert es den Weg für Schülerinnen und Schüler zurück in die Schulen. Das Urteil bestärkt uns auf dem eingeschlagenen Weg. Gerade in den Schulen brauchen wir, bei allen notwendigen Hygienemaßnahmen, dauerhafte schulische Angebote, die sowohl die pädagogischen als auch die sozialen Aspekte beachten. An den Schulen werden die Hygienemaßnahmen mit großer Sorgfalt umgesetzt. Die derzeitige Situation in Magdeburg zeigt zudem, dass die lokalen Mechanismen greifen und notwendige Maßnahmen ergriffen werden.“