Finanziert werden diese aus dem Landesprogramm „Sondervermögen Corona“ (SVC), das sich an das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ anschließt.
Junge Freiwillige erweisen beim Aufholen Corona-bedingter Lern- und Kompetenzdefizite in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften Schülerinnen und Schülern Hilfestellung. Priorität soll unterstützenden Tätigkeiten bei dem individuellen Fördern und Lernen mit Bezug zum Aufholen Corona-bedingter Defizite eingeräumt werden. Darüber hinaus gilt es auch, durch Betreuen, Unterstützen und Begleiten von Schülerinnen und Schülern Lehrkräfte von eben diesen Tätigkeiten zu entlasten.
Bildungsministerin Eva Feußner: „FSJler leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig erhalten sie die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, eigene soziale und persönliche Kompetenzen, insbesondere auch Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft, zu erweitern und zu stärken. Die jungen Freiwilligen waren bis vor kurzem selbst noch Schülerinnen und Schüler und kennen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gut. Mit ihren Ideen und Projekten können sie an den Schulen neue Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten erschließen, den schulischen Alltag bereichern und bestenfalls später für den Lehrerberuf in Sachsen-Anhalt gewonnen werden.“
Neben den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten, die schulische Landesbedienstete sind, gelten Freiwilligendienstleistende als zusätzliche bereichernde Unterstützung an Schulen.
Bereits im Jahr 2015 wurde deshalb die Möglichkeit eingerichtet, dass junge Menschen an den öffentlichen Ganztagsschulen des Landes ihr FSJ absolvieren können. Zusammen mit den 80 Teilnehmer-Plätzen an Ganztagsschulen stehen insgesamt nunmehr 170 Teilnehmer-Plätze für FSJler an Schulen in Sachsen-Anhalt zur Verfügung.