Dadurch soll Lehrern und Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.
Zuwendungsempfänger sind die Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Finanzhilfen für Schulstandorte im Land SachsenAnhalt erhalten.

