Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt
Der Landesschülerrat, in dem die Schüler von Sekundarschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen, berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft vertreten sind, wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schüler berührt werden. Entsprechende Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie allgemeine Regelungen legt die oberste Schulbehörde dem Landesschülerrat vor und erörtert sie mit ihm.
Die oberste Schulbehörde unterrichtet den Landesschülerrat über wichtige allgemeine Angelegenheiten des Schullebens und erteilt ihm die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte.
Der Landeselternrat Sachsen-Anhalt
Der Landeselternrat, in dem die Erziehungsberechtigten der Schüler von Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen, berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft vertreten sind, wirkt in allen wichtigen, die Belange der Erziehungsberechtigten und Schüler berührenden Fragen mit.
Entsprechende Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie allgemeine Regelungen legt die oberste Schulbehörde dem Landeselternrat vor und erörtert sie mit ihm.
Die oberste Schulbehörde unterrichtet den Landeselternrat über wichtige allgemeine Angelegenheiten des Schullebens und erteilt dem Landeselternrat die für dessen Aufgaben erforderlichen Auskünfte.