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Gesamtschulen in Sachsen-Anhalt

In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. oder 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule, in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Eine Gesamtschule ist zu errichten, wenn hierfür ein Bedarf besteht.

Die Gesamtschule wird als Gesamtschule in integrativer Form oder als Gesamtschule in kooperativer Form geführt. Die Gesamtschule in integrativer Form bildet eine pädagogische und organisatorische Einheit und ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarbereiche I und II führen.

Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband und in einer mit den Jahrgangsstufen zunehmenden Anzahl von Fächern in Kursen unterrichtet, die nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Ab dem 9. Schuljahrgang kann ein Gymnasialzweig eingerichtet werden.

Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an wird der Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt, wobei der schulformspezifische Unterricht überwiegen muss.

Auf Antrag der Gesamtkonferenz können Gesamtschulen als Ganztagsschulen geführt werden.

Ausgewählte Rechtsvorschriften sind auf der Seite der Sekundarschulen zu finden.