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Was ist Demokratiebildung

Demokratiebildung benennt vor allem die Aktivitäten zur Förderung von Wissen über Demokratie und das Einüben und Verstetigen demokratischen und menschenrechtsorientierten Lernens und Handelns, wie etwa Umgang mit Rassismus, Antisemitismus, Gewalt, Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit, Förderung von Demokratie und Toleranz sowie die Stärkung der Kinderrechte der UN-Charta. Dabei orientiert sich Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK).

Zur Demokratiebildung gehört das Wissen über Demokratie als Lebens-, Gesellschafts- und Regierungsform ebenso wie die Entwicklung demokratischer Urteils- und Entscheidungsfindung und die Vermittlung, das Einüben und Festigen demokratischen Handelns. Historisch-politische Urteilsfähigkeit und demokratische Haltungen und Handlungsfähigkeit sind Schlüsselkompetenzen, die bei Schülerinnen und Schülern entwickelt und angeeignet werden müssen.

Dabei soll und muss die Schule ein Ort gelebter Demokratie sein, an dem die Würde des jeweils anderen geachtet, Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen und Meinungen geübt, Zivilcourage gestärkt, demokratische Verfahren und Regeln eingehalten und Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Junge Menschen lernen dort, mit Kontroversen, Gegensätzen und Risiken, mit Unvollkommenheiten, unvollständigen und vorläufigen Wissensständen und Urteilen umzugehen und im Sinne der Selbstwirksamkeit ihr Umfeld nach demokratischen Prinzipien eigenverantwortlich zu gestalten.

 

Grundlagen und Maßstäbe

Das pädagogische Handeln in Schulen wird durch die freiheitlich demokratische Grundordnung, somit von Werten und Haltungen getragen, die sich aus dem Grundgesetz, der Landesverfassung und aus der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ableiten lassen. Dabei verkörpern die Grundrechtsbestimmungen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und damit eine objektive Werteordnung.

Die fachlichen Grundlagen für die Demokratiebildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt bilden die Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ und „Menschenrechtsbildung in der Schule“.
In diesen Empfehlungen werden die allgemeinen Grundsätze und Ziele von Demokratiebildung und Menschenrechtserziehung und die dafür notwendigen Maßnahmen der Bildungspolitik und Bildungsverwaltung zusammengefasst und deren Umsetzung in der Schule dargestellt.