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Was ist Demokratiebildung

Demokratiebildung benennt die Aktivitäten zur Förderung von Wissen über Demokratie und das Einüben und Verstetigen demokratischen und menschenrechtsorientierten Lernens und Handelns, wie etwa Umgang mit Rassismus, Gewalt, Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit, Förderung von Demokratie und Toleranz sowie die Stärkung der Kinderrechte der UN-Charta. Dazu gehört das Wissen um den demokratischen Verfassungsstaat, die Kenntnis von politischen Beteiligungsrechten, aber auch die Auseinandersetzung mit extremistischen und rechtspopulistischen Bestrebungen, die die Demokratie gefährden sowie die Wissens- und Kompetenzvermittlung zur erfolgreichen Bekämpfung von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt.

Alle unterrichtlichen, schulischen und außerschulischen Aktivitäten und Prozesse zum Themenfeld Demokratie zielen letztlich auf die Vermittlung von Wissen über Demokratie als Lebens-, Gesellschafts- und Regierungsform, die Entwicklung demokratischer Urteils- und Entscheidungsfindung und die Vermittlung, das Einüben und Festigen demokratischen Handelns. Historisch-politische Urteilsfähigkeit und demokratische Haltungen und Handlungsfähigkeit sind Schlüsselkompetenzen, die bei Schülerinnen und Schülern entwickelt und eingeübt werden müssen.

 

Grundlagen und Maßstäbe

Das pädagogische Handeln in Schulen wird durch die freiheitlich demokratische Grundordnung, somit von Werten und Haltungen getragen, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes (Artikel 1-19 GG) und aus den Menschenrechten ableiten lassen. Diese Grundsätze unserer demokratischen Werteordnung spiegeln sich wider in der Verfassung sowie im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und werden in den Schulen des Landes durch die Lehrkräfte vermittelt und eingeübt.

Die fachlichen Grundlagen für die Demokratiebildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt bilden die Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ und „Menschenrechtsbildung in der Schule“. Beide Empfehlungen wurden im Jahr 2018 grundlegend überarbeitet und an die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst.
In diesen Empfehlungen werden die allgemeinen Grundsätze und Ziele von Demokratiebildung und Menschenrechtserziehung und die dafür notwendigen Maßnahmen der Bildungspolitik und Bildungsverwaltung zusammengefasst und deren Umsetzung in der Schule dargestellt.