Mit der freiwilligen Zusatzstunde soll der Wegfall der Vorgriffsstunde möglichst vollständig kompensiert werden. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen Bildungsministerium, den Bildungs- und Finanzexperten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und dem Finanzministerium sowie mit ausdrücklicher Unterstützung von Finanzminister Michael Richter ist es gelungen, eine praxisgerechte und bürokratiearme Lösung zu entwickeln.
Statt wie bei der früheren Vorgriffsstunde aufwendige monatliche Erfassungen und Nachweise einzufordern, wird die Zusatzstunde einmalig für das gesamte verbleibende Schuljahr definiert und anschließend anteilig monatlich ausgezahlt oder auf Wunsch für den langfristigen Ausgleich angespart. Damit entfällt für die Schulleitungen die bisherige Belastung.
Bildungsminister Jan Riedel: „Mit dieser Lösung zeigen wir, dass wir pragmatisch handeln und die Realität an den Schulen im Blick behalten. Lehrkräfte können sich darauf verlassen, dass die Zusatzstunde im Falle der gewünschten Auszahlung fair und unkompliziert vergütet wird. Ich bin zuversichtlich, dass sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen der Verantwortung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern bewusst sind und die Zusatzstunde abhalten werden. Das wurde mir in den vergangenen Tagen auch durch viele Verbände und Interessenvertretungen widergespiegelt.“
Die Neuregelung soll zugleich ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst sein: Die Zusatzstunde wird fair, verlässlich und ohne zusätzlichen Aufwand ausgeglichen. Das soll die Bereitschaft stärken, die Zusatzstunde zu übernehmen, und sorgt gleichzeitig für Motivation im schulischen Alltag.
„Die klare und nachvollziehbare Abrechnung ist ein Gewinn für alle Seiten. Sie macht deutlich, dass wir die Arbeit der Lehrkräfte wertschätzen und gleichzeitig die organisatorischen Prozesse an den Schulen so einfach wie möglich halten wollen“, so Minister Riedel weiter.
Minister Riedel dankt ausdrücklich allen Lehrkräften, die sich künftig bereiterklären, die Zusatzstunde zu leisten. „Mit ihrem Engagement tragen Sie entscheidend dazu bei, die Unterrichtsversorgung im Land zu stabilisieren.“
Zur konkreten Umsetzung werden die Schulen in den kommenden Tagen informiert.
Hintergrund:
In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Abweichung von der vorhergehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt die Regelungen zur verpflichtenden Vorgriffsstunde (VGS) für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt für unwirksam erklärt.
Daher bat Minister Riedel die Schulleitungen und Kollegien, auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zurückzugreifen: Als wichtigste Möglichkeit hebt das Bildungsministerium die Zusatzstunde hervor. Diese sieht in gleicher Weise wie die Vorgriffsstunde zum Ausgleich u.a. eine Vergütung vor und bietet damit volle Planungssicherheit. Bis zu vier Zusatzstunden pro Woche sind möglich, sodass Schulen flexibel auf ihre jeweilige Situation reagieren können.
Daneben bleibt alternativ das bewährte Instrument der Mehrzeiten aus dem Flexi-Erlass bestehen, um den Unterrichtsbetrieb abzusichern.