So kann an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen eine Besondere Klasse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im 10. Schulbesuchsjahr für Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. Auch Kooperationsklassen am Lernort der Förderschule sind möglich. Zukünftig besteht auch die Möglichkeit, dass Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen gemeinsam eine Klasse im 10. Schulbesuchsjahr an einem Standort vorsehen.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Damit schaffen wir eine gezielte Förderung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und eröffnen ihnen neue Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss in einem für sie passenden Umfeld. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt gerechte Bildungschancen zu bieten und ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu unterstützen."
Hintergrund:
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen werden unterhalb der Lehrplananforderungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Grundsätzlich erreichen sie keinen von der Kultusministerkonferenz anerkannten, allgemeinbildenden Schulabschluss, sondern sie erhalten ein auf die Schulform bezogenes Abgangszeugnis. Es können aber nach landessrechtlichen Vorgaben eigene Abschlüsse dafür vergeben und schulische Anschlussmöglichkeiten geregelt werden.
Bisher konnten Förderschülerinnen und -schüler mit dem Schwerpunkt Lernen, die die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllten, an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen eine Kooperationsklasse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses besuchen.