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Neue Personalausschreibung: Ministerium für Bildung weist Vorwürfe in aller Entschiedenheit zurück

Die jüngste Stellenausschreibung des Ministeriums für Bildung vom 14. September 2023 hat in der Öffentlichkeit offenbar für Missverständnisse gesorgt.

Um diesen entgegenzuwirken, erfolgt hiermit eine dezidierte Erklärung.

Bei der in Rede stehenden Neuerung der Ausschreibung handelt es sich um die Möglichkeit für einen bestimmten Personenkreis, sich als Grundschullehrkraft zu bewerben.

Die in Frage kommenden Personen müssen mindestens über einen Realschulabschluss und über eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher verfügen, zudem müssen mindestens drei Jahre einer beruflichen Tätigkeit an einer Grundschule nachgewiesen werden.

Daher richtet sich die neue Bewerbungsmöglichkeit an bisherige Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits Teil des Personalkörpers der Schulen sind.

Für diese überschaubare Gruppe sind insgesamt 22 Stellen ausgeschrieben. Bei deren Besetzung wird ein nachrangiges Auswahlverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass für freie Stellen an Grundschulen grundständig ausgebildete Lehrkräfte vorrangig berücksichtigt werden. Sollten keine geeigneten Bewerbungen von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen vorliegen, können in einem zweiten Auswahlverfahren z.B. Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die über die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, an Gymnasien oder Sekundarschulen verfügen, oder einen nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Lehrer für untere Klassen, oder einen nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbenen Abschluss als Diplom-Lehrer vorweisen können. Erst, wenn aus diesem Personenkreis keine Bewerbungen eingegangen sind, kommen Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher in Frage.

 

Die in der Öffentlichkeit unterstellten Vorwürfe, das Ministerium für Bildung würde Personal für den Lehrkräfteberuf aktiv aus Kindertageseinrichtungen abwerben, entspricht daher in keiner Weise den Tatsachen und ist deutlich zurückzuweisen. Auch populistische Anschuldigungen, das Bildungsministerium zerstöre die Kinder- und Jugendhilfe, entbehren jeglicher Grundlage.