Ziel ist es, die Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt noch vielfältiger zu gestalten. Dabei können Projekte unterstützt werden, die Schülerinnen und Schüler aktiv in die Umsetzung einbinden und ihnen eine ihren Begabungen, Fähigkeiten und Interessen entsprechende, fördernde Bildung, Erziehung und Ausbildung ermöglichen. Durch die Maßnahmen sollen die Erfahrungsräume der Schülerinnen und Schüler erweitert werden, um ihnen vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder zu eröffnen.
Eine wichtige Neuerung ist die Einbeziehung außerschulischer Lernorte. Dies sind Orte, die sich außerhalb der Schule befinden und an denen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrkräften im Rahmen des Unterrichts zum Zweck des anschaulichen Lernens an Projekten teilnehmen können.
Neben bisherigen Themenfeldern wie z.B. Demokratie- und Friedenserziehung, Medienbildung, kulturell-künstlerische, historische und ökologische Bildung sowie Gesundheitserziehung fördert das Land nun auch bildungsbezogene Projekte in den Bereichen MINT-Bildung sowie die schulische Verkehrs- Mobilitätserziehung.
Zudem wurde für Antragsteller der zu erbringende Eigenanteil der Finanzierung auf 10% gedeckelt.
Bildungsminister Riedel zeigt sich erfreut: „Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten, Bildung über den Klassenraum hinaus erlebbar zu machen. Außerschulische Lernorte und starke Partnerschaften ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern, ihre Neugier zu wecken und sie aktiv in Bildungsprozesse einzubeziehen. Ob in den Bereichen MINT, Kultur, Demokratiebildung oder Verkehrserziehung – wir setzen Impulse für eine vielfältige, zukunftsorientierte Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt.“
Für die Umsetzung der neugefassten Richtlinie ist nun die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vertraglich gebunden worden und übernimmt nun die zentrale Rolle als zuständige Bewilligungsbehörde. Sie ist somit zuständig für:
- die Durchführung der Förderberatung und die Bereitstellung der öffentlichen Informationen
- die Entgegennahme und Prüfung der Förderanträge auf Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel und Ausstellung aller Bescheide
- die Überprüfung der Verwendungsnachweise
Hintergrund
Frist:
Einmalig wird für dieses Jahr eine Bewerbungsfrist bis 15. Oktober 2025 gewährt. Ab dem kommenden Jahr gilt dann die der Richtlinie entsprechende Frist zur Antragstellung, jeweils bis 15. September.
Finanzieller Gesamtumfang:
Rund anderthalb Million Euro