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Landtag verabschiedet Gesetz zur Förderung politischer Bildungsarbeit politischer Stiftungen – Bildungsministerin Feußner betont Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung politischer Bildungsarbeit politischer Stiftungen (PolStiftG-LSA) verabschiedet.

Zweck dieses Gesetzes ist es, mit Landesmitteln die politische Bildungsarbeit politischer Stiftungen in Sachsen-Anhalt zu fördern, deren Ziel darin besteht, politische Bildung zu vermitteln, die gesellschaftliche Entwicklung und die internationale Zusammenarbeit im Sinne der Demokratie zu fördern sowie das politische Bewusstsein und Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und zu stärken.

Im Gesetz sind insbesondere die Voraussetzungen beschrieben, die für eine Förderung erfüllt werden müssen. Es ist aber auch festgelegt, dass eine Förderung entfällt, sobald nicht mehr alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Dieses wegweisende Landesgesetz markiert einen bedeutenden Meilenstein für Deutschland und Sachsen-Anhalt übernimmt dabei eine Vorreiterrolle. Angesichts der ähnlichen Herausforderungen in anderen Bundesländern verfolgen diese das Gesetz mit großem Interesse, da auch sie vor der Aufgabe stehen, die Förderung parteinaher Stiftungen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung gesetzlich zu regeln. Es ist anzunehmen, dass wegweisende Regelungen und Formulierungen unseres Gesetzes auch in anderen Landesgesetzen Berücksichtigung finden werden."

Hintergrund:

Bis zum vergangenen Jahr erfolgte die Förderung parteinaher Stiftungen sowohl auf der Bundesebene als auch in den Bundesländern ohne eine gesetzliche Grundlage.

 

Die Regelungen in den Bundesländern waren und sind sehr unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt erfolgte die Förderung auf der Grundlage einer Richtlinie.

 

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 und Urteilen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 9. März 2023 war eine Förderung politischer Stiftungen in Sachsen-Anhalt nicht mehr möglich: Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 22. Februar 2023 fest, dass Eingriffe in das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg stützt sich in seinen Urteilen auf das besagte Bundesverfassungsgerichtsurteil und führte in der Urteilsbegründung zudem aus, dass aus der bisherigen Verwaltungspraxis kein weiterer Anspruch auf Förderung abgeleitet werden kann. Somit bestand auch kein Spielraum für eine Übergangsregelung bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Die betroffenen Einrichtungen erhielten im Jahr 2023 keine Förderung vom Land Sachsen-Anhalt.

Der Bundestag verabschiedete am 19. Dezember 2023 das Stiftungsfinanzierungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt. Die Länder sind in der Pflicht, die Förderung parteinaher Stiftungen in eigenen Gesetzen zu regeln. Sachsen-Anhalt ist dieser Pflicht als erstes Bundesland nachgekommen.

Gegenwärtig erarbeitet das Bildungsministerium die Durchführungsverordnung.

Nach einer heutigen Beschlussfassung soll die Verordnung zeitnah veröffentlicht werden, um die Förderung der politischen Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt wieder zu ermöglichen.