Ziel ist es, die Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt noch vielfältiger zu gestalten. Dabei können Projekte unterstützt werden, die Schülerinnen und Schüler aktiv in die Umsetzung einbinden und ihnen eine ihren Begabungen, Fähigkeiten und Interessen entsprechende, fördernde Bildung, Erziehung und Ausbildung ermöglichen. Durch die Maßnahmen sollen die Erfahrungsräume der Schülerinnen und Schüler erweitert werden, um ihnen vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder zu eröffnen.
Eine Antragstellung ist nur noch bis zum 15.10.2025 unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/aus-weiterbildung/bildungsbezogene-projekte möglich.
Das Land fördert bildungsbezogene Projekte in den folgenden Bereichen:
- MINT- und Medienbildung
- Schulische Gesundheitserziehung
- Förderung der historischen, ökologischen, künstlerischen und kulturellen
- Bildung
- Unterstützung der schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung
- Demokratie- und Friedenserziehung
Für die Umsetzung der neugefassten Richtlinie ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vertraglich gebunden worden und übernimmt nun die zentrale Rolle als zuständige Bewilligungsbehörde. Sie ist somit zuständig für:
- die Durchführung der Förderberatung und die Bereitstellung der öffentlichen Informationen
- die Entgegennahme und Prüfung der Förderanträge auf Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel und Ausstellung aller Bescheide
- die Überprüfung der Verwendungsnachweise.
Hintergrund
Frist:
- Einmalig wird für dieses Jahr eine Bewerbungsfrist bis 15. Oktober 2025 gewährt. Ab dem kommenden Jahr gilt dann die der Richtlinie entsprechende Frist zur Antragstellung, jeweils bis 15. September.
Finanzieller Gesamtumfang:
- Rund anderthalb Millionen Euro