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Corona-Pandemie: Angepasster Rahmenplan für Schulbetrieb

Der "Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie" wird fortgeschrieben. Ziel des Rahmenplans und dessen konkreter Maßnahmen ist es, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung an den Schulen in Sachsen-Anhalt mit aller Kraft zu verhindern.

Im Wesentlichen beziehen sich die Anpassungen des Rahmenplans auf drei Punkte:

 1.    Schulen wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn 1/4 der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer von den zuständigen Gesundheitsämtern ausgesprochenen Quarantäneanordnung unterliegen.

2.    Außer während des Unterrichts, in Bereichen die ausschließlich dem pädagogischen, administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind und in Büros zur Einzelnutzung ist innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

3.    Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Schulfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Theater- oder Tanzaufführungen, Konzerte, Wandertage, Ausflüge, Klassenfahrten, Messen und Ausstellungen, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Sportwettkämpfe oder musisch-künstlerische und fachbezogene Wettbewerbe sowie Tage der Offenen Tür finden ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr als Präsenzveranstaltung statt.

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