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Bildungsstaatssekretär Böhm: Gerichtsurteil zur Vorgriffstunde bestätigt wichtige Maßnahme im Sinne der Schülerinnen und Schüler

Die so genannte Vorgriffstunde für Lehrkräfte ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat heute zwei Normenkontrollverfahren gegen die Maßnahme abgelehnt.

Laut Gericht ist die Vorgriffstunde mit höherem Recht vereinbar. Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regel-Arbeitszeit, sondern um eine Verschiebung der Arbeitszeit.

Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm begrüßte die Entscheidung: „In Zeiten des Fach- und Lehrkräftemangels ist dies ein wichtiges Signal für die beste Bildung für die Kinder Sachsen-Anhalts. Die Maßnahme ist schlichtweg notwendig, denn Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft, und es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass keine Schülerin und kein Schüler aufgrund von Personalmangel benachteiligt wird. Den Lehrkräften im Land danke ich für ihr großes Engagement in schwierigen Zeiten."

Böhm betonte weiter, die Unterrichtsversorgung im Land habe mit der Einführung der Vorgriffstunde laut Stichtagserhebung vom Oktober 2023 auf 95,1% erhöht werden können. Bezogen auf Eckdaten wie Schülerzahlen, Bedarfe und verfügbare Lehrerwochenstunden wäre die Unterrichtsversorgung ohne die Vorgriffstunde um etwa drei Prozentpunkte geringer. Das Ministerium für Bildung werte die Maßnahme daher als Erfolg sowie in der gegenwärtigen Situation als richtiges und unverzichtbares Instrument. 

Hintergrund

Die Vorgriffstunde ist eines der wesentlichen Ergebnisse des von Ministerpräsident Haseloff einberufenen bildungspolitischen Dialogs im Januar 2023. Sie verpflichtet alle Lehrkräfte zu einer zusätzlichen Unterrichtsstunde pro Woche. Lehrkräfte entscheiden selbst, ob die zusätzliche Unterrichtsstunde vergütet oder auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und später abgebummelt wird.