Die Handreichung dient der Information von Schulleitungen und Lehrkräften, indem sie Antworten auf die häufigsten potentiellen Fragen im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht bietet.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Religionsunterricht ist das einzige Fach mit Verfassungsrang, in Sachsen-Anhalt sogar zweifach, nämlich in Grundgesetz und Landesverfassung. Auch in schulorganisatorischer Hinsicht ist Religionsunterricht kein Fach wie jedes andere, wie exemplarisch der dankenswerte Einsatz zahlreicher kirchlicher Gestellungslehrkräfte zeigt. Insofern ist es durchaus angemessen, einmal die wichtigsten schulorganisatorischen Fragen gebündelt zu beantworten und unseren Schulen damit Leitlinien an die Hand zu geben.“
Die Handreichung wird den Schulen im Anschluss an die Veröffentlichung übermittelt und kann hier abgerufen werden.