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Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt

Als Schulen in freier Trägerschaft werden die Schulen bezeichnet, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen; ihre Rechtsverhältnisse bestimmen sich nach den Vorschriften des Ersten Teils Dritter Abschnitt (§§ 14 bis 18g) des Schulgesetzes. 

Danach wirken die Schulen in freier Trägerschaft neben den öffentlichen Schulen bei der Erfüllung des Bildungsauftrages im Rahmen des Artikels 28 der Landesverfassung und des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes eigenverantwortlich mit.

Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie hier

Grußwort des Bildungsministers Jan Riedel

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Lehrkräfte und Eltern,

mit Beginn meines Amtes als Minister für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt übernehme ich eine verantwortungsvolle Aufgabe, der ich mit Respekt und Entschlossenheit begegne. Nach vielen Jahren als Schulleiter weiß ich, wie entscheidend gute Bildung für unsere Gesellschaft ist – und wie sehr sie vom Engagement aller Beteiligten lebt. Ich kenne die täglichen Herausforderungen, aber auch die täglichen Leistungen jeder und jedes Einzelnen.

Mein Ziel ist es, gemeinsam unsere Schulen weiter zu stärken und für Verlässlichkeit und Qualität in Schule und Ausbildung zu sorgen. Gute Bildung lebt vom Engagement der Akteure vor Ort, die wir stärken wollen – dafür stehe ich ein.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit allen, denen unsere Schulen, unsere Kinder und die Zukunft unseres Landes am Herzen liegen – und auf einen offenen, konstruktiven Dialog mit allen, die unsere Bildungslandschaft mitgestalten.

Jan Riedel
Minister für Bildung des Landes Sachsen-​Anhalt