Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt
Als Schulen in freier Trägerschaft werden die Schulen bezeichnet, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen; ihre Rechtsverhältnisse bestimmen sich nach den Vorschriften des Ersten Teils Dritter Abschnitt (§§ 14 bis 18g) des Schulgesetzes.
Danach wirken die Schulen in freier Trägerschaft neben den öffentlichen Schulen bei der Erfüllung des Bildungsauftrages im Rahmen des Artikels 28 der Landesverfassung und des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes eigenverantwortlich mit.
Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie hier
Grußwort der Bildungsministerin Eva Feußner
1/2 Bildungsministerin Eva #Feu ßner gratuliert CJD #Christophorusschulen in #Droy ßig zum 30-jährigen Schuljubiläum: „Im Jubiläumsjahr besuchen mehr als 600 Schülerinnen und Schüler Gymnasium und Gemeinschaftsschule.
RT @LISachsenAnhalt: Einen Legofilm drehen? Eine Minecraftfigur aus dem 3D-Drucker? Python oder Arduino-Kurs? Einfache Zeichnungen für Mits…
@kesse_Kresse Genau, danke für den Support! /jh
3/3 Sie wohnte einem Theaterprojekt der DRAMS´ n´ ROSES-Theatergruppe der Klassen 9-12 des Geschwister-Scholl-Gymnasiums #Sangerhausen mit der Jugendhilfewohngruppe des Wohnzentrums #Wippra bei. /jh
2/3 Feußner: „Ich freue mich, dass sich das historische Goethe-Theater programmatisch und konzeptionell für die heranwachsende Generation öffnet und ein Netzwerk zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen initiiert hat.“
3/3 ‚Jugend debattiert‘ leistet einen wichtigen & wesentlichen Beitrag, unsere Schülerinnen & Schüler für eine konstruktive & demokratische Debattenkultur zu bilden. Das ist in Zeiten vieler politischer Konfliktfelder, Krisen & Kriege wichtiger denn je.“ @demokratieghst @mdr /jh