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Gymnasium

Das Gymnasium umfasst einen durchgehenden Bildungsgang der Schuljahrgänge 5-12, der mit dem Abitur abschließt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen.

Verordnung zur gymnasialen Oberstufe

Zugang zum Gymnasium

Den Zugang zur 5. Klasse des Gymnasiums wählen die Erziehungsberechtigten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen ihrer Kinder. In späteren Schuljahrgängen ist der Zugang dabei von der Erfüllung bestimmter Mindestleistungen abhängig.

Der gymnasiale Bildungsgang

Der Bildungsgang von Schuljahrgang 5 bis 12 folgt gemeinsamen Grundlinien. Die Basis bildet ein stark ausgestatteter Kernbereich der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Im Rahmen angemessener Gesamtstundenumfänge und unter der Zielstellung, den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, umfassen die Stundentafeln daneben aber auch ausgewogen eine Vielzahl weiterer Fächer, die ihren ganz spezifischen und unverzichtbaren Anteil einbringen. Dazu gehören die einzelnen Naturwissenschaften ebenso, wie die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, die künstlerisch-musischen Fächer und der Sport.

Schulspezifische Angebote werden im Wahlpflicht- und Wahlbereich vorgehalten, beispielsweise Rechtskunde, Wirtschaftslehre, Informatik, Psychologie und Philosophie aber auch Chöre, Theatergruppen, Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote.

Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.

Die Schuljahrgänge

Mit einem starken Kernfachbereich, einem dreistündigen Stundenumfang für Sport sowie einer gesonderten Wochenstunde zur Aneignung von Lernmethoden trägt die Stundentafel der Schuljahrgänge 5 und 6 den Bedürfnissen der Jüngsten altersgerecht Rechnung. Es ist zudem Raum belassen für zusätzliche Förderangebote zum Hineinwachsen in den Bildungsgang.

Die Schuljahrgänge 7-9 verknüpfen die Konzentration auf den Kernfachbereich mit Ansätzen zur Ausdifferenzierung des Fremdsprachen- und Naturwissenschaftsbereiches sowie  ergänzenden Angeboten. So erfolgt im Wahlpflichtbereich der Schuljahrgänge 7 und 8 anknüpfend an die Aneignung von Lernmethoden die Einführung in die Arbeit mit dem PC und dem Internet (Anwendungen, Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -austausch).

Ab dem 9. Schuljahrgang können im Wahlpflichtbereich neben einer dritten Fremdsprache weitere Fächer und auch schulspezifische Angebote, zum Beispiel ökologischer, musischer und naturwissenschaftlicher Art angeboten werden.

Dies setzt sich im 10. Schuljahrgang als Einführungsphase der Oberstufe mit einem intensivierten Kernfachangebot fort und bereitet die Auswahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler im Zugang zur Qualifikationsphase vor.

Die Schuljahrgänge 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Diese ist in vier Kurshalbjahre strukturiert. In der Qualifikationsphase sind drei der vier Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft mit je fünf Wochenstunden auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen. Das vierte Fach sowie Geschichte, eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft sind mit je drei Wochenstunden auf grundlegendem Anforderungsniveau zu belegen. Ergänzend sind verpflichtend - ebenfalls über zwei Jahre - je zweistündig zu wählen: Geografie oder Sozialkunde, Kunsterziehung oder Musik, Ethikunterricht oder katholischer oder evangelischer Religionsunterricht sowie Sport und ein weiteres Fach entsprechend dem Angebot des Gymnasiums. Aus diesen Fächern sind zwischen 36 und 40 Kurshalbjahresleistungen in die Gesamtqualifikation einzubringen.

Abiturprüfung

Am Ende der gymnasialen Oberstufe sind fünf Prüfungen, vier schriftliche und eine mündliche, zu absolvieren. Aus den Fächern Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und Geschichte sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu absolvieren. Ersetzend für eine der schriftlichen Prüfungen kann zu einem ausgewählten Thema eine anspruchsvolle besondere Lernleistung eingebracht werden. Das Ausbildungsprofil in der Oberstufe sichert nicht nur eine verlässliche Vorkenntnisbasis für die Ausbildung an den Universitäten und Fachhochschulen, es schafft gleichzeitig für die Schülerinnen und Schüler auch gute Voraussetzungen hinsichtlich der von den Studieneinrichtungen verstärkt eingesetzten Aufnahmetests, weil es alle Schülerinnen und Schüler im Kernbereich der Allgemeinbildung mit hoher Wochenstundenzahl ausbildet und mit landeszentralen Abituraufgabenstellungen prüft.

Allgemeine Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife wird auf Grundlage der Kurshalbjahresleistungen in den Schuljahrgängen 11 und 12 sowie der Leistungen in den Abiturprüfungen erworben und berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.

weitere Abschlüsse

Wenngleich der gymnasiale Bildungsgang auf den Erwerb des Abiturs ausgerichtet ist, wird am Gymnasium mit der Versetzung in den 10. Schuljahrgang der Hauptschulabschluss und mit der Versetzung in den 11. Schuljahrgang ein dem erweiterten Realschulabschluss vergleichbarer Abschluss erworben. Frühestens nach dem 11. Schuljahrgang kann bei Erfüllung entsprechender Leistungsvorgaben auch der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden.