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Gemeinschaftsschulen in Sachsen-Anhalt

In der Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang möglichst lange gemeinsam miteinander und voneinander. Bis zum Ende des 8. Schuljahrganges gibt es differenzierte Unterrichtsangebote, die sich insbesondere am individuellen Entwicklungsstand, aber auch an Interessen und Neigungen der Lernenden orientieren. Ab dem 9. Schuljahrgang beginnt ein auf den angestrebten Schulabschluss ausgerichteter Unterricht. Durch den Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler – je nach ihrem persönlichen Entwicklungsstand – Allgemeinbildung in unterschiedlicher Form und können sich durch praxisbezogene Anregungen und Aktivitäten in der Berufswahl orientieren oder sich auf ein Studium vorbereiten. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen, d.h. den Hauptschulabschluss bzw. den qualifizierten Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss bzw. den erweiterten Realschulabschluss und das Abitur.

  • Ausgewählte Rechtsvorschriften sind auf der Seite der Sekundarschulen zu finden.

 

 

 

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