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Ganztagsschule

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ganztagsschulen ergeben sich aus § 12 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dem folgend wurden im

  1. Runderlass "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule
  2. Runderlass "Außerunterrichtliche schulische Projekte, ergänzender Einsatz von Experten sowie spezifische Fortbildungen an öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I"

die Aufgaben und Ziele sowie die Anforderungen an das pädagogische Konzept und die Gestaltung festgelegt. Außerdem enthält der Erlass auch die Regelungen für die Organisation und das Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt

Zielstellung der Landesregierung ist es, Ganztagsschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarfsgerecht auszustatten. Derzeit arbeiten insgesamt 117 öffentliche Schulen als Ganztagsschulen gemäß § 12 Schulgesetz.  Davon gestalten 49 Schulen ihr Angebot in einer gebundenen Form sowie 10 Schulen als Schulen mit Ganztagsangebot.

Übersicht: Öffentliche Schulen mit Ganztagsangebot im Land Sachsen-Anhalt

Unterstützung und Beratung

Zur Unterstützung der Schulen mit ganztägigen Angeboten hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) im Rahmen des Programms „Ideen für mehr!" die Serviceagentur "Ganztägig lernen" eingerichtet, die in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung geführt wird.

Serviceagentur „Ganztägig lernen" Sachsen-Anhalt