Ganztagsschule
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ganztagsschulen ergeben sich aus § 12 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dem folgend wurden im Runderlass "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule die Aufgaben und Ziele sowie die Anforderungen an das pädagogische Konzept und die Gestaltung festgelegt. Außerdem enthält der Erlass auch die Regelungen für die Organisation und das Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt
Zielstellung der Landesregierung ist es, Ganztagsschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen bedarfsgerecht auszustatten. Derzeit arbeiten insgesamt 116 öffentliche Schulen der Sekundarstufe I als Ganztagsschulen gemäß § 12 Schulgesetz. Davon gestalten 17 Schulen ihr Angebot in einer gebundenen Form sowie 13 Schulen als Schulen mit Ganztagsangebot.
Übersicht: Öffentliche Schulen mit Ganztagsangebot im Land Sachsen-Anhalt
Unterstützung und Beratung
Zur Unterstützung von Schulen mit ganztägigen Angeboten und von Schulen, die sich zu einer Ganztagsschule entwickeln wollen, ist bei der Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Serviceagentur "Ganztägig lernen" (SAG) eingerichtet worden, die aus Landesmitteln gefördert wird.
Die SAG hält ein umfassendes Unterstützungsangebot für Schulen und Kooperationspartner bereit, das u.a. Hilfen zur pädagogisch-inhaltlichen Gestaltung des Ganztags, Einzelschulberatung zur strategischen Ausrichtung und Qualitätsentwicklung, Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen, von Hospitationen, Regionaldialogen sowie von digitalen Austauschformaten, Unterstützung bei der Netzwerkarbeit sowie eine Vermittlung zwischen Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern beinhaltet.