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Allgemeine Information
Das berufsbildende Schulwesen ist äußerst vielfältig und gliedert sich in verschiedene Schulformen mit Fachrichtungen und Schwerpunkten. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Schulformen und Bildungsgängen regeln die Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO vom 10.7.2015. Stundentafeln und Hinweise zur praktischen Ausbildung sind den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO) vom 11.7.2015 zu entnehmen. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Schulformen bietet individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Schulformen und Bildungsgänge unterscheiden sich hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen, der Dauer der Bildungsgänge, des Umfanges der praktischen Ausbildung und der zu erwerbenden Abschlüsse. An berufsbildenden Schulen können Schülerinnen und Schüler neben den Berufsabschlüssen auch schulische Abschlüsse unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen erwerben.
Die Regelungen für die einzelnen Bildungsgänge im berufsbildenden Schulwesen obliegen den Ländern. Im Interesse der Vergleichbarkeit stimmen sich die Länder über Rahmenvereinbarungen, die auf der Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeitet werden, miteinander ab. Mit den KMK-Rahmenvereinbarungen ist gewährleistet, dass der Schulbesuch im Falle eines Wohnortwechsels ohne größere Probleme an einer gleichartigen Schulform in einem anderen Bundesland fortgesetzt werden kann.
Im berufsbildenden Schulwesen werden in der Regel verschiedene Schulformen an einem Schulstandort angeboten. Aufgrund der Vielgestaltigkeit kann nicht jede Schule alle Schulformen und Bildungsgänge anbieten. Die Schulformen und Bildungsgänge findet man auf der Homepage der jeweiligen Berufsbildenden Schule.
Übersicht der Schulstandorte/Kontaktdaten
Die Standorte für die Bildungsgänge in den Schulformen Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium und Fachschule sind unter der jeweiligen Schulform angegeben. Da die Klassenbildung von der Zahl der Anmeldungen abhängig ist wird empfohlen, sich in den jeweiligen Berufsbildenden Schulen zu informieren, ob der Bildungsgang für das jeweils aktuelle Schuljahr eröffnet werden kann.