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Kulturelle Bildung

 

Kulturelle Bildung ist Allgemeinbildung, die es jedem Menschen ermöglichen soll, sich zu entfalten, an der Gesellschaft teilzuhaben und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Zentrales Ziel ist die Entwicklung von Kreativität und eigenem subjektiven Ausdrucksvermögen. Der Zugang zu kultureller Bildung ist gemäß der UNESCO Menschenrechtskonvention (Artikel 22 ff.) ein allgemeingültiges Menschenrecht.

Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt definiert in seinem Erziehungs- und Bildungsauftrag den Wert der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung (§1 Abs. 2 Nr. 3) und bettet damit die kulturelle Bildung in ihrer ganzen Vielfalt in die pädagogische Gesamtaufgabe von Schule ein.

Musik- und Kunstunterricht, aber auch die Fächer Deutsch; Geschichte bilden das Herzstück in der Vermittlung von kulturellen Kompetenzen. Kulturelle Bildung insgesamt versteht sich aber auch als fächerübergreifendes Prinzip, das die alltäglichen Umgangsformen ebenso einschließt wie das alljährliche Schulfest.

Die Schulen in Sachsen-Anhalt haben seit vielen Jahren die Möglichkeit, den obligatorischen Fachunterricht mit Methoden kultureller Bildung schulintern umzusetzen und mit externen Partnern verschiedener kultureller Sparten ihrer Region interessanter und lebendiger zu gestalten.

Das Land fördert dazu auf der Grundlage von Verträgen regelmäßig die Kooperation der Schulen mit außerschulischen Partnern wie

  • dem Bödeckerkreis Sachsen-Anhalt und der Stiftung Lesen (Leseförderung)
  • dem Berufsverband Bildender Künstler (Künstlerinnen und Künstler an Schulen)
  • der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (Denkmal aktiv-Kulturerbe macht Schule)
  • der VISION Kino (LandesKinoWoche)
  • dem Verband junger Medienmacher fjp media (Wettbewerb Goldene Feder)
  • dem Landeszentrum Spiel und Theater LanZe (Schülertheatertreffen Sachsen-Anhalt)

Die Angebote der Kooperationspartner auf Landesebene werden den Schulen über jährliche Veröffentlichungen bekannt gemacht.