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Pressemitteilungen - Archiv

Außerunterrichtliche Schwimmangebote ermöglichen – Feußner: „Kinder fit fürs Wasser machen!“

22.05.2021, Magdeburg – 29/2021

  • Bildungsministerium

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden Ausfall von Schwimmunterricht hat das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt den Schulen Möglichkeiten eröffnet, Schwimmangebote im Rahmen außerunterrichtlicher Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Für diese Maßnahmen stehen jährlich 480.000 Euro zur Verfügung.

„Dass in der Schule nur gut drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler die Basisstufe Schwimmen erreichen, ist nicht zufriedenstellend. Verschärfend für die aktuelle Situation ist die Corona-Pandemie, die im Ergebnis dazu führt, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler praktisch keinen Schwimmunterricht haben“ sagt Bildungsstaatssekretärin Eva Feußner. „Auch, wenn sowohl im Regelbetrieb als auch im eingeschränkten Regelbetrieb Schwimmunterricht grundsätzlich stattfinden kann, sehen wir, dass wir aufgrund der Pandemie weitergehende Schwimmangebote benötigen, um Kinder fit fürs Wasser zu machen“, so die Staatssekretärin weiter.

Durch gezielte Kooperationen mit schwimmsportbetreibenden Verbänden, Vereinen und Bäderbetrieben wird es den Schulen nun ermöglicht, ergänzend zum Unterricht Arbeitsgemeinschaften zum Erlernen des Schwimmens einzurichten. Dieses Angebot zielt auf die Unterstützung des Schwimmenlernens für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der 5. und 6. Klassen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien – und ersetzt ausdrücklich nicht den regulären Schwimmunterricht. Grundlage ist der Erlass zur „Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport an allgemeinbildenden Schulen“.

Die Maßnahmen sollen mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Regelbetrieb beginnen, vorab können aber bereits Kooperationen verabredet werden. Ziel ist es, wöchentlich mindestens eine Zeitstunde als AG anzubieten. Auch andere Formate wie z. B. regelmäßige Doppelstunden oder Projekte sind zulässig.

„Mit diesem Angebot hat das Bildungsministerium ein weiteres Instrumentarium eingerichtet, um durch die Pandemie entstandene Rückstände aufzuholen“, so Feußner. Bereits zu Beginn des Monats wurden im Rahmen einer Nachhilfe-Offensive an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ohne Ganztagsbudget zusätzliche Mittel zur Verteilung über die Schulbudgets in Höhe von 31 Euro pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt, um kurzfristig auf erkennbare Lerndefizite zu reagieren und schnellstmöglich Angebote zur Behebung coronabedingter Defizite zu organisieren. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln – etwa 4 Millionen Euro – ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein.

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