Es zeigt sich, dass der Anteil an Abgängern, die potenziell ein Studium antreten könnten, weiterhin ca. 30 % beträgt. Auch beim mittleren sowie beim ersten allgemeinbildenden Schulabschluss bleiben die Quoten stabil. Zudem hat der Zensus 2022 gezeigt, dass in Sachsen-Anhalt weniger Personen ohne Schulabschluss als im deutschlandweiten Schnitt leben.
Aus der Statistik des StaLa geht jedoch auch hervor, dass weiterhin ein hoher Anteil an Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen ersten anerkannten Abschluss verlassen hat.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Quote von Schülerinnen und Schülern, die den ersten anerkannten Schulabschluss nicht erreichen, ist weiterhin zu hoch. Diese Entwicklung konnte auch durch die Auswirkungen der Pandemie und steigende Migrationszahlen noch nicht umgekehrt werden. Zudem sind die Schulen, die den ersten und mittleren Schulabschluss vergeben, im besonderen Maße vom Personalmangel betroffen. Es war und ist gemeinsames Ziel der Landesregierung Sachsen-Anhalt, die Quote der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss zu reduzieren. Dazu setzen wir eine große Bandbreite an derzeit laufenden Maßnahmen um, die jedoch zum Teil erst mittel- und langfristig Erfolge zeigen können.“
Die Abgänger ohne ersten anerkannten allgemeinbildenden Abschluss setzen sich aus Abgängerinnen und Abgängern dreier Abschlussarten zusammen (bundesweit einheitliche Systematik):
| Absolute Zahl Schuljahr 2023/24 | Quote Schuljahr 2023/24 |
Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte | 594 | 3,1 % |
Abschluss der Förderschule für Geistigbehinderte | 306 | 1,6 % |
Abgänger mit Abgangszeugnis
| 1.815 | 9,5 % |
Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss an einer Förderschule für Lernbehinderte oder an einer Förderschule für Geistigbehinderte erlangen, werden von der Quote der Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Abschluss nicht erfasst. Da an den Förderschulen für die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung die Schülerinnen und Schüler bislang grundsätzlich keinen von der KMK anerkannten, allgemeinbildenden Schulabschluss erreichen, liegt unter anderem hierin ein wesentlicher Grund für die hohe Quote an Schülerinnen und Schüler ohne einen anerkannten Schulabschluss.
Außerdem zeigt sich, dass auch die große Migrationswelle in den vergangenen Jahren, wie beispielsweise der Zuzug von mittlerweile rund 5.800 Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine, ein maßgeblicher Faktor für die hohe Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss ist: Ca. 35 % aller Abgänger mit Abgangszeugnis haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Jahr 2022 betrug diese Quote noch ca. 16 %.
Da das Erreichen eines Schulabschlusses an festgelegte Kompetenzanforderungen und zu erbringenden Leistungsnachweise gebunden ist und für die Entwicklung der erforderlichen Sprachkompetenz in der Regel mindestens ein Schuljahr benötigt wird, muss unter Berücksichtigung des Lebensalters und der Erfolgsprognose die Entscheidung getroffen werden, den Abschlussjahrgang an einer allgemeinbildenden Schule zu wiederholen oder ohne Abschluss in das berufsbildende Schulwesen zu wechseln.
Lässt man die Abgänger aus der Förderschule für Lernbehinderte und für Geistigbehinderte sowie mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus der Berechnung der Abgänger ohne ersten anerkannten Abschluss heraus, ergibt sich eine eine Quote von ca. 6,3 % - ein deutlich moderaterer Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (5,69 %)
Klar ist aber auch: Die allgemeinbildende Schule ohne einen anerkannten Abschluss zu verlassen, bedeutet in der Regel nicht, dass diese Schülerinnen und Schüler ihre Bildungsbiografien beendet haben. Sie können auch ohne Abschluss in das berufsbildende Schulwesen wechseln. Die Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Fortsetzung der Schullaufbahn an einer berufsbildenden Schule entscheiden, werden in der Schuljahresendstatistik auch als Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss ausgewiesen, obwohl die Entscheidung für diesen Weg kein Indikator für fehlenden Schulerfolg ist.
Überblick über Maßnahmen, die zur Sicherung des Schulerfolges beitragen:
Produktives Lernen in Schule und Betrieb (PL)
Zu den wichtigsten Erkenntnissen und Empfehlungen einer wissenschaftlichen Untersuchung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zur Vermeidung von Schulabgängen ohne ersten anerkannten Schulabschluss gehört die Erhöhung des Praxisbezugs im Unterricht, verbunden mit beruflicher Orientierung und mit den Möglichkeiten der praktischen Erprobung, sog. „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“. Das PL wurde in Sachsen-Anhalt mit dem Schuljahr 2002/2003 als Modellprojekt eingeführt und wird an 24 Sekundar- und Gemeinschaftsschulen durchgeführt. Nach der Finanzierung aus ESF-Mitteln wird das PL nunmehr vollständig aus Landesmitteln finanziert.
Das PL stellt eine besondere Form des hauptschulabschlussbezogenen Unterrichts im 8. und 9. Schuljahrgang dar. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler, bei denen zu erwarten ist, dass sie im schulischen Regelsystem keinen ersten anerkannten Schulabschluss erreichen werden. An drei Tagen in der Woche lernen sie an ausgewählten Praxislernorten. Diese Form des Lernens ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, verschiedene Berufsfelder zu erkunden und die schulischen Inhalte durch individuelle Lernpläne und Aufgaben zu bearbeiten. An zwei Tagen in der Woche wird der Unterricht im Rahmen einer Lernwerkstatt in der Schule erteilt.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern durch diesen besonderen methodischen Zugang zur Bildung, der theoretischen Unterricht mit einem hohen Anteil praktischer Wissensaneignung verbindet, zum Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses zu befähigen. Zudem wird das eigenverantwortliche Gestalten des eigenen Bildungsprozesses gestärkt und der Übergang von der Schule in das Berufsleben unterstützt.
Der Erfolg des PL liegt bei ca. 80 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, die den ersten anerkannten Schulabschluss erreichen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat die Wirksamkeit und die Gelingensfaktoren des PL, das bisherige ESF-Förderprogramm und die unterrichtliche Arbeit an den PL-Standortschulen evaluiert. Die Untersuchung belegt die Wirksamkeit des „Produktiven Lernens in Schule und Betrieb“ und anderer praxisorientierter Unterrichtsformen. Aufgrund der feststellbar guten Ergebnisse wird das PL im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes in das schulische Regelsystem überführt.
Modellprojekt „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“ (PLT)
Wie auch beim PL werden bei den Praxislerntagen frühzeitig und zielgerichtet Schule und Arbeitswelt miteinander verbunden, um Schulabsentismus und das Verlassen der Schule ohne einen ersten anerkannten Schulabschluss zu verhindern. Die PLT werden seit dem Schuljahr 2019/2020 an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen sowie einzelnen Förderschulen durchgeführt. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung des Unterrichts durch handlungsorientierten und praxisnahen Unterricht in Form des fächerübergreifenden dualen Lernens auf der Grundlage des Lehrplans. Alle Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Schuljahrgänge der beteiligten Schulen nehmen an den Praxislerntagen im 14-tägigen Rhythmus durch den Besuch eines Praxislernortes teil. Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen selbst gewählten Praxislernort z.B. Betriebe. Ziel der PLT ist es, die Inhalte der Fachlehrpläne des schulischen Unterrichts mit Handlungen am Praxislernort zu verknüpfen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zu unterrichtlichen und curricularen Maßnahmen wurde der Ausbau der Praxislerntage seit dem Schuljahresbeginn 2022/2023 wieder intensiviert. An den PLT nehmen im aktuellen Schuljahr 59 Schulen teil. Bis zum Schuljahresende im Juni 2026 werden weitere Schulen hinzukommen und das Modellprojekt ausweiten. Anschließend ist eine Überführung der PLT in das schulische Regelsystem geplant.
Weitere erfolgreiche Modelle – wie die Reintegrationsklassen, die Werk-statt-Schule oder die Ich-Werkstatt – sollen auch in Sachsen-Anhalt weiter fortgeführt werden.
Durch die Verknüpfung schulischer Unterrichtsinhalte mit praxisnahen Tätigkeiten wird der Fokus auf eine handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung gelegt. Dadurch und durch die Stärkung des eigenverantwortlichen und eigenständigen Lernens wird darauf abgezielt, die intrinsische Motivation der Schülerinnen und Schüler zu fördern, um so den angestrebten Schulabschluss zu erreichen.
Gezielte Sprachförderung für schulpflichtige Migrantinnen und Migranten
In Sachsen-Anhalt werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund durch gezielte Sprachfördermaßnahmen unterstützt, um ihre Integration in das Bildungssystem zu fördern. Für Schülerinnen und Schüler in den Altersklassen unter 16 Jahren ohne ausreichende Deutschkenntnisse nimmt das Landesschulamt je nach Alter und Vorbildung eine individuelle Zuordnung in eine allgemeinbildende Schule vor. Dort können sie je nach Bedarf eine intensive Sprachförderung in speziellen Sprachfördergruppen oder integrativ im Regelunterricht erhalten, wobei bis zu 20 Wochenstunden zusätzlicher Deutschunterricht möglich sind. Die Dauer dieser Förderungen orientiert sich am individuellen Lernfortschritt, wobei das Ziel eine schrittweise Integration in den Regelunterricht ist.
Ein weiterer Baustein der Sprachförderung sind Vorbereitungsklassen an Schulen mit hohen Zuwanderungszahlen. Diese sollen Migrantinnen und Migranten helfen, sprachlich fit für den Regelunterricht zu werden. Externe Bildungsanbieter wie die Euro-Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie unterstützen insbesondere Sekundar- und Gemeinschaftsschulen in Regionen mit vielen Migrantenkindern durch standortgebundene Sprachkurse.
An den berufsbildenden Schulen ist die Sprachförderung Deutsch vor allem im Berufsvorbereitungsjahr mit Sprachförderung (BVJ-S) verankert. Die Schülerinnen und Schüler lernen in kleinen Klassen und erhalten integrative Sprachförderangebote durch Kooperation mit Sprachschulen innerhalb der Schule und im Unterricht.
Zur Unterstützung einer gezielten Sprachförderung wurden zudem landesweit 50 Stellen für Sprachlehrkräfte mit einer Spezialisierung auf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) ausgeschrieben. Diese Lehrkräfte sollen flexibel dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist, insbesondere in strukturschwachen Schulen und solchen mit hohem Migrationsanteil.
Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Ordnungsämtern, um effektiver gegen Schulabsentismus vorzugehen
Hierzu wurden die Prozesse zur Ahndung verschärft, um ein frühzeitiges und konsequentes Eingreifen zu ermöglichen, bevor Kinder und Jugendliche in Problemlagen geraten. Der Erlass zur Meldung von Schulpflichtverletzungen wurde angepasst, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden. Der Kampf gegen Schulabsentismus ist wesentlich bei der Vorbeugung von Schulabbruch.
Startchancen-Programm
Sachsen-Anhalt ist an diesem auf zehn Jahre angelegten Infrastrukturprogramm mit 97 Schulen beteiligt. Es zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln, die Ausbildungsreife und die Berufsfähigkeit zu fördern sowie Mindeststandards in Deutsch und Mathematik zu sichern und zu verbessern. Das Programm bietet die Möglichkeit, insbesondere Schulen mit hohen Zugangszahlen an zugewanderten Schülerinnen und Schülern sowie mit einem hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern bedarfsorientiert zu fördern.
Ergänzte Schullaufbahnberatung
Ein weiterer Beitrag zur Verringerung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss ist die ergänzte Schullaufbahnberatung. Ziel ist es, eine Schulform zu empfehlen, die den individuellen Bedürfnissen des Kindes entspricht und einen erfolgreichen Bildungsweg ermöglicht. Dabei sollen schulische Misserfolge aufgrund mangelnder Eignung der Schulform für das Kind minimiert werden, um ein mögliches daraus resultierendes Verlassen der Schule ohne anerkannten Schulabschluss zu verhindern. Im Zuge der aufwachsend geplanten Anpassung der bisherigen Schullaufbahnempfehlung sind ergänzte Beratungsangebote im 3. und 4. Schuljahrgang der Grundschule vorgesehen, um die Personensorgeberechtigten noch fokussierter auf die Eignung bestimmter Schulformen als weiterführende Schule für ihr Kind zu beraten.
So ist erstmals im Schuljahr 2024/2025 zur ergänzten Schullaufbahnberatung im Verlauf des 4. Schuljahrgang eine Eignungsfeststellung mit schriftlicher und mündlicher Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die von der Grundschule keine Schullaufbahnempfehlung für die Schulform Gymnasium erhalten würden, aber deren Personensorgeberechtigten diese Schulform für ihr Kind wünschen. Die Ergebnisse aus diesem Verfahren können für die Personensorgeberechtigten als weitere Entscheidungshilfe genutzt werden, um auch ggf. ihren Wunsch zu überdenken, für das Kind trotz abweichenden Votums der Grundschule das Gymnasium als weiterführende Schule anzuwählen. Der Elternwille zur Wahl der weiterführenden Schule bleibt auch in diesem angepassten Verfahren weiterhin bestehen.
Chancengleichheit durch Ganztagsangebote
Es gilt, Defizite, die Kinder mit dem Eintritt in die Grundschule aufweisen, frühzeitig zu identifizieren und gezielte Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten, um ihre schulische Entwicklung positiv zu beeinflussen. Die Erweiterung von Ganztagsangeboten im Grundschulbereich, einschließlich der Entwicklung von Ganztagsgrundschulen, verstärkt die gleichberechtigte Förderung und Erweiterung von Lernchancen für Kinder im Grundschulalter und sichert die gute Qualität in ganztägiger Bildung.
Wege zum Hauptschulabschluss für Förderschüler mit dem Schwerpunkt Lernen
Förderschülerinnen und -schüler mit dem Schwerpunkt Lernen haben seit diesem Schuljahr bessere Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss zu erwerben. So kann an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen eine Besondere Klasse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im 10. Schulbesuchsjahr für Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. Auch Kooperationsklassen am Lernort der Förderschule sind möglich. Zukünftig besteht auch die Möglichkeit, dass Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen gemeinsam eine Klasse im 10. Schulbesuchsjahr an einem Standort einrichten.
Anpassung bei der Einstufung in die Bildungsgänge zum Ersten Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss
Die Anforderungen für die Einstufung in den abschlussbezogenen Unterricht führen bisher dazu, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler häufig in den realschulabschlussbezogenen Unterricht eingestuft werden, aber in den nachfolgenden Schuljahren an den höheren Anforderungen dieses Unterrichts scheitern. In der Folge wiederholen die Schülerinnen und Schüler Schuljahrgänge und müssen die Schule bei erneutem Wiederholen desselben Schuljahrgangs oder des nächsthöheren Schuljahrgangs ohne ersten anerkannten Schulabschluss verlassen. Das Verfahren soll mit der eingebrachten Schulgesetz-Novelle angepasst werden.
In diesem Zusammenhang wurden die Leistungsvoraussetzungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses geprüft und mit Änderung der Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) überarbeitet.
Maßnahmen der beruflichen Bildung für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss
Darüber hinaus wurden die Anstrengungen intensiviert, auch Schülerinnen und Schülern ohne anerkannten Schulabschluss eine berufliche Perspektive zu bieten. In enger Zusammenarbeit mit den Kammern, den sonstigen zuständigen Stellen, der Bundesagentur für Arbeit sowie den ebenfalls zuständigen Ministerien erfolgen die Unterstützungsleistungen in der beruflichen Bildung sowohl im Übergangssystem Schule-Beruf als auch während der dualen Berufsausbildung.
Im Überganssystem Schule-Beruf erhalten Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte, die sie auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Das BVJ dient der beruflichen Orientierung in verschiedenen Berufsbereichen (z.B. Bautechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Gesundheit, Pflege, Körperpflege und Kinderpflege) und ermöglicht gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Das duale System der Berufsausbildung unterscheidet zwischen der Möglichkeit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und der Möglichkeit der Ausbildung in einem Fachpraktikerberuf.
Duales System (Ausbildung in anerkannten Berufen): Die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist an keine bestimmte schulische Voraussetzung geknüpft. Damit kann auch beim Verlassen einer allgemeinbildenden Schule ohne Schulabschluss eine Berufsausbildung aufgenommen werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule können allgemeinbildende Abschlüsse nachgeholt werden.
Duales System (Fachpraktiker-Ausbildung): Für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen gibt es die Möglichkeit der Fachpraktiker-Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen, jedoch mit angepassten Ausbildungsinhalten und Anforderungen. Fachpraktiker-Ausbildungen (z. B. in den Berufsbereichen Garten- und Landschaftsbau, Holz, Büro) werden in der Regel von anerkannten Bildungseinrichtungen und Betrieben durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss kann in eine duale Ausbildung übergegangen werden. Dies bietet den Auszubildenden die Chance, ihre Qualifikationen zu erweitern und einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen.
Rolle der Schulsozialarbeit
Ein weiteres wichtiges Element zur Verringerung von Schulabsentismus und zur Sicherung des Schulerfolgs ist die Schulsozialarbeit als verbindendes und koordinierendes Element. Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 erfolgte die Fortsetzung des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ (SES) in der EU-Förderperiode 2021-2027. SES wird durch das Land und grundsätzlich durch die örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 1 Absatz 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG-LSA) kofinanziert. Mit dem Programm „SES“ verfolgt das Land Sachsen-Anhalt das Ziel, Kindern und Jugendlichen einen adäquaten Zugang zur Grund- und Sekundarschulbildung bzw. eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung zu ermöglichen und besonders diejenigen professionell aufzufangen und zu begleiten, denen das Verlassen der Schule ohne den Erwerb mindestens eines Hauptschulabschlusses droht. Mit dem Schuljahr 2024/2025 startete der 2. Förderzyklus des ESF+-Programms „Schulerfolg sichern“. Am 01.01.2025 schließt noch ein 3. Förderzyklus an, mit dem weitere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter zum Einsatz kommen können.
Aufholen nach Corona
Sachsen-Anhalt hat das Bundesprogramm zum Aufholen nach Corona mit einem eigenen Landesprogramm („Sondervermögen Corona Sachsen-Anhalt“) fortgesetzt und die Grundlage dafür geschaffen, nahtlos an diese Förderungen anzuknüpfen. Damit wurde sichergestellt, dass Maßnahmen zur Bewältigung von Lern- und Kompetenzrückständen weitergeführt werden können. So realisiert das Land in Kooperation mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Jugendherbergswerkes und dem Landesverband der Volkshochschulen bereits seit den Sommerferien 2021 wiederkehrend 5-tägige Ferienlerncamps, um entstandene pandemiebedingte Lernrückstände sowie nachteilige psychosoziale Auswirkungen bei Schülerinnen und Schülern zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Die Feriencamps boten bislang mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit zur Teilnahme. Sie wurden auch im Jahr 2024 fortgeführt und sie werden auch zukünftig stattfinden.
Die Schulen erhielten auch für das Schuljahr 2024/25 wieder ein freies Budget aus Mitteln des Sondervermögens Corona Sachsen-Anhalt. Damit besteht auch vor Ort die Möglichkeit, Kooperationen mit externen Partnern und Anbietern zu schließen und bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen, um Corona-bedingte Defizite zu reduzieren.
Umsetzung des Landtags-Beschlusses 8/818 „Erprobung neuer Modelle zur Unterrichtsorganisation an den Schulen in Sachsen-Anhalt
Die an der Umsetzung teilnehmenden Schulen erhalten zusätzliche Freiräume in der konzeptionellen Unterrichtsplanung und Durchführung. Im Zuge der Evaluierung haben die meisten Schulen, trotz der positiven Ergebnisse in den ersten beiden Modellprojektjahren, darum gebeten, weiter im Modellprojektstatus verbleiben zu dürfen, um die Schulentwicklungsprozesse, die in der Regel einen Zeitrahmen von bis zu fünf Jahren benötigen, zu festigen und nachhaltig zu verankern. Für diese Schulen ist der Modellprojektstatus um zwei weitere Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 bestätigt worden. Auch für diesen Modellprojektzeitraum wird am Ende eine Evaluierung der Gelingensbedingungen und Erfolge durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) stehen. Aktuell arbeiten im Projekt zehn Schulen an der Erprobung der Modelle 80+10, 4+1 (digital), 4+1 (PLT) sowie der Ich-Werkstatt weiter. Der Stand der Umsetzungen ist an den einzelnen Schulen unterschiedlich. Beispielsweise werden im Modell 4+1 (digital) digitale Lernmaterialien ausgearbeitet und Lehrkräfte im digitalen Raum professionalisiert.