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Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung

Landesweit nahmen in der Woche vom 22. bis 26. Februar 2021 ca. 18,25 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in Anspruch. Dies ist ein Anstieg um ca. 0,45 Prozent im Vergleich zur Vorwoche.

Die Anzahl stellt sich für die verschiedenen Schulformen wie folgt dar:

 

SchulformAnzahl der Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuungin ProzentVeränderung zur Vorwoche (1. bis 5. Februar 2021) in Prozent
Grundschule14.99724,66+0,46
Förderschule1.02111,86+1,22
Sekundar- und Gemeinschaftsschule5994,91+0,10
Gymnasium und Gesamtschule3653,18+0,05
Landesweit gesamt16.98218,25+0,45

Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen haben gemäß der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung einen Anspruch auf Notbetreuung. Die Notbetreuung können Eltern aus systemrelevanten Berufen nutzen.

Die Meldung erfolgt in dieser Woche zum letzten Mal, da die Schulen ab 1. März in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.