Ab heute steht mit dem Programm „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) an Schulen“ eine Förderung bis zu 80 Prozent zur Verfügung. Gefördert wird unter anderem die Anschaffung von Multimedia-Arbeitsstationen und Endgeräten inkl. Installation. Daneben soll die Beschaffung von Hard- und Softwarelösungen zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung unterstützt werden. Die neue Schul-IKT soll leicht administrierbar, sicher und ressourcenschonend sein.
Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen im Land Sachsen-Anhalt“ (IKT-Richtlinie Schulen).
Mit der Richtlinie werden Projekte innerhalb des „Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) gefördert. Für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft stehen Mittel in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro für die Ausstattung von Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 80 Prozent und stellt damit eine weitreichende Entlastung für die Kommunen dar.
Zusätzlich zu den ELER-Mitteln stehen aus dem Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt (Sondervermögen Corona) für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle/S. sowie Dessau-Roßlau Mittel in Höhe von insgesamt 3.589.500 Euro zur Verfügung.
Bildungsministerin Eva Feußner: „Ich freue mich sehr, dass wir erneut IKT-Mittel aus dem ELER-Fonds sowie Landesmittel aus dem Coronasondervermögen zur Verfügung stellen können. Mit diesem ´Kleinen Digitalpakt´ setzen wir ein wichtiges Zeichen für die digitale Ausstattung unserer Schulen und unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in eine moderne Bildungswelt.“
Hintergrund
Die ELER-Mittel sind auf folgende Jahresscheiben aufgeteilt:
2025 | 2026 | 2027 |
1.567.000 Euro | 4.298.100 Euro | 4.248.100 Euro |
Der heutige Aufruf gilt für die aktuelle Jahresscheibe. Für die Jahresscheiben 2026 und 2027 sind weitere Aufrufe jeweils im November des Vorjahres geplant.
Die Haushaltsmittel des Landes (Sondervermögen Corona) verteilen sich wie folgt:
2025 | 2026 |
1.794.750 Euro | 1.794.750 Euro |
Anträge können bis zum 29. August 2025 bei der zuständigen Bewilligungsstelle Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden.
Programmseite und Antragsaufruf:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/digitalisieren/ikt-an-schulen