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Mehr Flexibilität für Schulen: Ministerium für Bildung stellt Budget für externe Unterstützungskräfte zur Verfügung

Das Ministerium für Bildung stellt seit Schuljahresbeginn Sekundar-, Gemeinschafts-, Gesamt- und Förderschulen ein zusätzliches flexibles Personalbudget für Unterstützungskräfte zur Verfügung.

Dies ist ein wesentliches Ergebnis des vom Ministerpräsidenten einberufenen Bildungsgipfels.

An die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen wird in einem ersten Schritt ein Budget von 60 Euro pro Schülerin und Schüler und an die Förderschulen ein Budget von 120 Euro je Schülerin und Schüler als Sockelbetrag ausgereicht.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Mit diesem flexiblen Personalbudget werden die Schulen noch stärker darin unterstützt, den Schulalltag eigenverantwortlich weiter zu verbessern, qualitativ zu bereichern und sich noch mehr nach außen zu öffnen. Ich freue mich, dass der Haushaltsgesetzgeber diesem Ansinnen gefolgt ist und wir damit den Schulen weitere Möglichkeiten eröffnen können, unserem gemeinsamen Auftrag der Bildung und Erziehung zu folgen. Das Budget wird unseren Schülerinnen und Schülern unmittelbar zugutekommen.“

Der Abschluss eines Honorarvertrages mit natürlichen und juristischen Personen ist für folgende Leistungen möglich:

  • Leitung von unterrichtsergänzenden Arbeitsgemeinschaften, z.B. in den Bereichen Sport, Musik, Natur, Kunst, Handwerk, IT/Medien und Ausbildung berufspraktischer Kompetenzen
  • Hausaufgabenhilfe außerhalb des Unterrichts
  • Projekte und Veranstaltungen
  • Unterstützung der Schulen bei der Erprobung neuer Modelle zur Unterrichtsorganisation unter Nutzung außerschulischer Lernorte
  • Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Lernorten

Die Unterstützungskräfte können darüber hinaus die im Rahmen ihrer Aufgabenwahrneh-mung entstehenden Fahrt- und Sachkosten in Rechnung stellen und bekommen diese erstattet.

Auch für das Haushaltsjahr 2024 ist vorgesehen, das flexible Personalbudget an Schulen auszureichen. Dies muss im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung noch beschlossen werden.

Bereits in den vergangenen Jahren haben die Schulen des Landes Erfahrungen mit der Gewinnung von Unterstützungspersonal – so beispielsweise aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ oder im Bereich des Ganztags – gesammelt, auf die sie nun aufbauen können.