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Kabinett stimmt Verwaltungsvereinbarung mit Bund zu/ Frühzeitige Anschaffung von Luftfiltern finanziell abgesichert

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Diese kann damit unterzeichnet werden. Aufgrund der Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können auch solche Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind.

Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Sollte es darüber hinaus Finanzbedarfe geben, wird das Land diese übernehmen. 

„Kinder und Jugendliche haben in der Vergangenheit auf viele Freiheiten und Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung verzichten müssen. Vollständiger Präsenzbetrieb an den Lern- und Lebensorten Kindertageseinrichtung und Schule mit allen damit verbundenen Möglichkeiten hat daher oberste Priorität. Um dies zu ermöglichen, sollten verschiedene Instrumente ineinandergreifen. Der Einsatz mobiler Luftreiniger, die helfen können, die Virenlast zu reduzieren, ergänzt die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen sinnvoll“, so erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Berufsbildende Schulen sind in der Verwaltungsvereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung wurde daher besprochen, dass für eine bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm aufgelegt werden soll. Dafür werden nach ersten Schätzungen zusätzlich 1 Million Euro benötigt. Das Ministerium für Bildung wird dazu kurzfristig eine Kabinettsvorlage erarbeiten.

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt. Das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration ermitteln daher derzeit durch Befragung der Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen die Anzahl der betreffenden Räume. Die Ergebnisse der Schulträgerabfrage werden kurzfristig erwartet. 

Als weitere Schutzmaßnahme besteht darüber hinaus für Schulträger in Sachsen-Anhalt bereits die Möglichkeit, Kohlendioxid-Messgeräten, sog. CO2-Ampeln, zu beschaffen. Das Land stellt dafür insgesamt 6,45 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Beschaffung mit bis zu höchstens 300 Euro je Gerät. Für den Versand und die Erstinstallation vor Ort stehen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereit. Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen. Damit stehen zur Luftreinhaltung an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt insgesamt über 18 Mio. € zur Verfügung.

Der Schulstart in Sachsen-Anhalt wird im regulären Präsenzbetrieb starten. Am ersten Schultag werden alle Schülerinnen und Schüler, sofern nicht genesen oder vollständig geimpft, flächendeckend getestet. In den ersten zwei Schulwochen finden wöchentlich zudem drei Tests statt. In den Folgewochen werden jeweils zwei Tests pro Woche durchgeführt.