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Ka­bi­nett be­schließt Än­de­rung des Ge­set­zes zur För­de­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der Er­wach­se­nen­bil­dung im Land Sachsen-​Anhalt

Das Ka­bi­nett hat in sei­ner gest­ri­gen Sit­zung eine Än­de­rung des Ge­set­zes zur För­de­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der Er­wach­se­nen­bil­dung im Land Sachsen-​Anhalt (EBG) be­schlos­sen.

Der Ge­setz­ent­wurf wird nun dem Land­tag zu­ge­lei­tet.

Das Er­wach­se­nen­bil­dungs­ge­setz wurde im Früh­jahr 2021 neu ge­fasst. Für die Um­set­zung des Ge­set­zes stan­den in den Jah­ren 2021 bis 2023 je­weils 4,57 Mio. Euro im Haus­halts­plan zur Ver­fü­gung. Das Bud­get wurde im Ge­setz für diese Jahre fest­ge­schrie­ben. Nach für die Er­wach­se­nen­bil­dungs­ein­rich­tun­gen schwie­ri­gen Jah­ren wäh­rend der Corona-​Pandemie be­durf­te es nun­mehr einer Fest­le­gung des fi­nan­zi­el­len Rah­mens der För­de­rung durch das Land ab 2024. Der Ge­setz­ent­wurf sieht eine zwei­stu­fi­ge Er­hö­hung des Haus­halts­an­sat­zes in den Jah­ren 2024 und 2026 vor.

Grund­la­ge für die stu­fen­wei­se Er­hö­hung des An­sat­zes sind die hohe In­fla­ti­ons­ra­te, die ge­stie­ge­nen En­er­gie­kos­ten, die Ta­rif­ab­schlüs­se im öf­fent­li­chen Dienst bzw. die An­pas­sun­gen der Ho­no­rar­sät­ze, mit denen sich die Trä­ger kon­fron­tiert sehen. Mit der ge­plan­ten zwei­stu­fi­gen Er­hö­hung der Lan­des­zu­schüs­se ste­hen den nach EBG an­er­kann­ten Ein­rich­tun­gen der Er­wach­se­nen­bil­dung und ihren Trä­gern in den Jah­ren 2024 und 2025 je­weils 5,09 Mio. Euro (Er­hö­hung um 520.000 Euro) und in den Jah­ren 2026 und 2027 je­weils 5,29 Mio. Euro (Er­hö­hung um 205.700 Euro) zur Ver­fü­gung.

Zudem ist eine Er­wei­te­rung und An­pas­sung des Pro­gramm­an­ge­bots not­wen­dig, da der Be­reich der Er­wach­se­nen­bil­dung durch den fort­schrei­ten­den ge­sell­schaft­li­chen Wan­del und die Dis­kus­sio­nen im Rah­men der na­tio­na­len Wei­ter­bil­dungs­stra­te­gie zu­neh­mend immer mehr an Be­deu­tung ge­winnt. Vor die­sem Hin­ter­grund soll be­züg­lich der The­men­fel­der mit Lan­des­in­ter­es­se für den the­men­be­zo­ge­nen Zu­schuss ein wei­te­rer The­men­schwer­punkt „Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit“ ein­ge­führt wer­den, um unter an­de­rem auch jün­ge­re Al­ters­grup­pen zu er­rei­chen und die Ein­rich­tun­gen zu­kunfts­fä­hig zu ge­stal­ten. Dies wird dann im An­schluss an den Be­schluss des Ge­set­zes per An­pas­sung der Ver­ord­nung ge­re­gelt.

Wei­ter­hin wurde die Mög­lich­keit auf­ge­nom­men, för­der­fä­hi­ge Bil­dungs­an­ge­bo­te an au­ßer­schu­li­schen Lern­or­ten (u. a. Mu­se­en bzw. Aus­stel­lun­gen) zu un­ter­brei­ten.

Bil­dungs­mi­nis­te­rin Eva Feuß­ner: „Die Er­wach­se­nen­bil­dung spielt eine ent­schei­den­de Rolle in der per­sön­li­chen und be­ruf­li­chen Ent­wick­lung un­se­rer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Indem wir in ihre För­de­rung in­ves­tie­ren, legen wir den Grund­stein für eine in­klu­si­ve und zu­kunfts­ori­en­tier­te Ge­sell­schaft. Die Ge­set­zes­än­de­rung ist ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, um si­cher­zu­stel­len, dass Bil­dung in all ihren Fa­cet­ten für alle Al­ters­grup­pen zu­gäng­lich und un­ter­stützt wird. Die Än­de­rung un­ter­streicht zudem unser fort­wäh­ren­des En­ga­ge­ment für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Er­wach­se­nen­bil­dung. Die Er­hö­hung der Lan­des­zu­schüs­se schafft Pla­nungs­si­cher­heit für die an­ste­hen­den an­spruchs­vol­len Auf­ga­ben in den kom­men­den vier Jah­ren."

Hin­ter­grund:

Mit der Neu­fas­sung des Er­wach­se­nen­bil­dungs­ge­set­zes im Früh­jahr 2021 wur­den ak­tu­el­le Ent­wick­lun­gen in der Er­wach­se­nen­bil­dung sowie eine stär­ke­re Ko­ope­ra­ti­on mit an­de­ren Bil­dungs­ein­rich­tun­gen be­rück­sich­tigt und auch eine zeit­ge­mä­ße För­der­sys­te­ma­tik in das Ge­setz auf­ge­nom­men.

Die nun­mehr er­folg­te Än­de­rung des Ge­set­zes wurde erst­ma­lig am 24. Ok­to­ber 2023 im Ka­bi­nett be­ra­ten und zur An­hö­rung frei ge­ge­ben. Alle an­ge­hör­ten In­sti­tu­tio­nen be­grüß­ten die No­vel­lie­rung und stimm­ten den Ge­set­zes­än­de­run­gen zu. Der Lan­des­aus­schuss für Er­wach­se­nen­bil­dung wurde be­reits bei der Er­ar­bei­tung des Ge­setz­ent­wur­fes be­tei­ligt.