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Kabinett beschließt Änderung des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung eine Änderung des Gesetzes zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (EBG) beschlossen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

Das Erwachsenenbildungsgesetz wurde im Frühjahr 2021 neu gefasst. Für die Umsetzung des Gesetzes standen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 4,57 Mio. Euro im Haushaltsplan zur Verfügung. Das Budget wurde im Gesetz für diese Jahre festgeschrieben. Nach für die Erwachsenenbildungseinrichtungen schwierigen Jahren während der Corona-Pandemie bedurfte es nunmehr einer Festlegung des finanziellen Rahmens der Förderung durch das Land ab 2024. Der Gesetzentwurf sieht eine zweistufige Erhöhung des Haushaltsansatzes in den Jahren 2024 und 2026 vor.

Grundlage für die stufenweise Erhöhung des Ansatzes sind die hohe Inflationsrate, die gestiegenen Energiekosten, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bzw. die Anpassungen der Honorarsätze, mit denen sich die Träger konfrontiert sehen. Mit der geplanten zweistufigen Erhöhung der Landeszuschüsse stehen den nach EBG anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ihren Trägern in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 5,09 Mio. Euro (Erhöhung um 520.000 Euro) und in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 5,29 Mio. Euro (Erhöhung um 205.700 Euro) zur Verfügung.

Zudem ist eine Erweiterung und Anpassung des Programmangebots notwendig, da der Bereich der Erwachsenenbildung durch den fortschreitenden gesellschaftlichen Wandel und die Diskussionen im Rahmen der nationalen Weiterbildungsstrategie zunehmend immer mehr an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund soll bezüglich der Themenfelder mit Landesinteresse für den themenbezogenen Zuschuss ein weiterer Themenschwerpunkt „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ eingeführt werden, um unter anderem auch jüngere Altersgruppen zu erreichen und die Einrichtungen zukunftsfähig zu gestalten. Dies wird dann im Anschluss an den Beschluss des Gesetzes per Anpassung der Verordnung geregelt.

Weiterhin wurde die Möglichkeit aufgenommen, förderfähige Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten (u. a. Museen bzw. Ausstellungen) zu unterbreiten.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Erwachsenenbildung spielt eine entscheidende Rolle in der persönlichen und beruflichen Entwicklung unserer Bürgerinnen und Bürger. Indem wir in ihre Förderung investieren, legen wir den Grundstein für eine inklusive und zukunftsorientierte Gesellschaft. Die Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Bildung in all ihren Facetten für alle Altersgruppen zugänglich und unterstützt wird. Die Änderung unterstreicht zudem unser fortwährendes Engagement für eine qualitativ hochwertige Erwachsenenbildung. Die Erhöhung der Landeszuschüsse schafft Planungssicherheit für die anstehenden anspruchsvollen Aufgaben in den kommenden vier Jahren."

Hintergrund:

Mit der Neufassung des Erwachsenenbildungsgesetzes im Frühjahr 2021 wurden aktuelle Entwicklungen in der Erwachsenenbildung sowie eine stärkere Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen berücksichtigt und auch eine zeitgemäße Fördersystematik in das Gesetz aufgenommen.

Die nunmehr erfolgte Änderung des Gesetzes wurde erstmalig am 24. Oktober 2023 im Kabinett beraten und zur Anhörung frei gegeben. Alle angehörten Institutionen begrüßten die Novellierung und stimmten den Gesetzesänderungen zu. Der Landesausschuss für Erwachsenenbildung wurde bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt.