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Informationen zum Coronavirus

Sollten Schulen Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen haben, greifen einheitliche Abläufe, die für derartige Fälle in den allen Schulen vorliegenden Handlungsleitfäden für Krisenprävention und -intervention beschrieben sind.

Sollten Schulen Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen haben, greifen einheitliche Abläufe, die für derartige Fälle in den allen Schulen vorliegenden Handlungsleitfäden für Krisenprävention und -intervention beschrieben sind.

Das Landesamt für Verbraucherschutz hat ab sofort eine Telefonhotline geschaltet, um zu Fragen des Coronavirus zu informieren. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr sowie am Freitag von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr unter 0391-2564222 erreichbar.  

Für Bildungseinrichtungen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nun eine Basisinformation zum neuartigen Coronavirus erstellt, die zu Übertragungswegen und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Ansteckung informiert. Das Merkblatt kann von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen zur Veröffentlichung genutzt werden. Es steht zum Download bereit unter: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus.pdf

 

Schulfahrten, schulische Studienfahrten und Schüleraustausche ab sofort ausgesetzt  

Im Zuge der unternommenen Präventivmaßnahmen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern sollen, werden ab sofort Klassenfahrten, schulische Studienfahrten und Schüleraustausche bis zum 31.05.2020 ausgesetzt. Die Schulleitungen wurden aufgefordert, mit Ausnahme eintägiger Fahrten innerhalb Sachsen-Anhalts, alle Reisen abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schulaustausche mit Schülerinnen und Schülern, die aus Risikogebieten kommen.
 
Den Lehrkräften des Landes und allen anderen an Schulen Beschäftigten wird zudem dringend empfohlen, bis auf Weiteres auch keine privaten Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Hinsichtlich der Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen an weiteren schulischen Veranstaltungen, wie überregionalen Wettbewerben, Wettkämpfen u. ä., gilt dieselbe Einschränkung (nur eintägig innerhalb Sachsen-Anhalts).
 
Wird eine bereits gebuchte Reise nach den oben genannten Grundsätzen abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist, werden entstehende Stornierungskosten durch das Land Sachsen-Anhalt übernommen. Entsprechende Details dazu werden den Schulen demnächst übermittelt.

Mit Schulleiterschreiben vom 10.03.2020 hat das Bildungsministerium die öffentlichen Schulen aufgefordert, die Klassenfahrten abzusagen. Die Klärung der Einzelfragen zum Verfahren nimmt noch einige Zeit in Anspruch. Die dann gefundenen Lösungen werden an gleicher Stelle unverzüglich veröffentlicht. Bis zum Abschluss der Klärung bitten wir von Einzelanfragen abzusehen.

 

Weitere Informationen zur Thematik:

Bundesministerium für Gesundheit: aktuelle Informationen

Robert-Koch-Institut: Risikobewertung sowie häufig gestellte Fragen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: häufig gestellte Fragen

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt: Aktuelles für das Land Sachsen-Anhalt