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Feußner: Auch neues Schuljahr geprägt von Herausforderungen

An diesem Donnerstag, 25. August 2022, beginnt das neue Schuljahr 2022/2023 für rund 209.000 Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb, unter ihnen sind rund 19.500 Kinder, die eingeschult werden.

Derzeit befinden sich an den allgemeinbildenden Schulen rund 14.300 Lehrkräfte im aktiven Landesdienst (plus rund 1.800 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen), knapp 1.300 von ihnen sind Seiteneinsteiger. In diesem Jahr wurden bisher 758 Lehrkräfte eingestellt, zudem konnten 349 Seiteneinsteiger gewonnen werden

Bildungsministerin Eva Feußner: „Zuerst wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, allen Lehrkräften und Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr! Auch dieses Schuljahr wird geprägt sein von vielen Herausforderungen, die es gilt, gemeinsam zu meistern. Dank der Erfahrungen der zurückliegenden zwei Schuljahre können wir mittlerweile sehr routiniert auf Infektionslagen reagieren. Zudem können wir die Integration der vor dem Ukraine-Krieg geflüchteten Kinder und Jugendlichen in unser Schulsystem durch großes Engagement in den Schulen und eine gute Lehrkräfte-Akquise weiter ausbauen. Auch viele weitere Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung sind auf einem guten Weg und tragen zum Teil bereits Früchte. Daher blicke ich mit Zuversicht nach vorn.“

Die Themen im Einzelnen:

Infektionsschutz

Oberstes Ziel ist – gemäß KMK-Konsens – der Schulbetrieb in Präsenz. Dabei soll größtmögliche Normalität gewahrt bleiben. Das Infektionsschutzgesetz sieht derzeit die sogenannten Basisschutzmaßnahmen vor. Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage können die Maßnahmen jederzeit angepasst werden. Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude besteht ebenso wenig wie eine Testpflicht. Vielmehr werden in einer wissenschaftlichen Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg so genannte Sentinel-Testungen mittels PoC-PCR-Tests pilothaft für zunächst zehn Wochen an landesweit 30 Schulen aller Schulformen mit insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

Der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie aus dem Schuljahr 2021/2022 (Rahmenplan-HIA-Schule) hat sich bewährt. Soweit sich aus den Auswertungen der Sentinel-Tests oder einer allgemeinen Verschärfung der pandemischen Lage der Bedarf ergibt, wird dieser im Schuljahr 2022/2023 situationsbedingt fortgeschrieben.

Energiekrise

Aus Sicht des Ministeriums für Bildung sind Schulen zentrale Lebens- und Lernorte. Die Sicherstellung der Wärmeversorgung für Schulen genießt daher auch bei Gasmangellagen einen hohen Stellenwert. Folglich sollten Schulen unter Schutz-Priorität als besonders geschützte Kunden bewertet werden. Vor diesem Hintergrund ist Präsenzbetrieb auch in Phasen einer kritischen Energieversorgung weiter zu gewährleisten. Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt orientiert sich hierbei am „Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (im Gebäudebereich)“. Dort wird der Ort Schule unter § 6.3 als eine der Einrichtungen bezeichnet, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind. Der Umgang mit der Energiekrise wird derzeit auf Länderebene diskutiert.

Ukraine

Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Schulbetrieb Sachsen-Anhalts konnten dank großer Solidarität und Einsatzbereitschaft aller Beteiligten im Laufe der vergangenen Monate gut aufgefangen werden. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 6.718 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im schulpflichtigen Alter gemeldet. Viele davon werden bereits in Ankunftsklassen beschult oder wurden erfolgreich in Regelklassen integriert. In enger Abstimmung mit den Schulträgern, dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Landesschulamt arbeitet das Bildungsministerium hier weiterhin an förderlichen Rahmenbedingungen. Bisher konnten bereits 167 ukrainische Lehrkräfte sowie 43 Lehrkräfte für den Bereich Deutsch als Zielsprache gewonnen werden. Die Zahl wächst stetig an, weitere Interessensbekundungen liegen vor. Ziel ist es weiterhin, den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bedingungen zu schaffen und die Integration weiter voranzutreiben.

Auch für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine gilt das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Daten zum Thema Ukraine (u.a. Anzahl Schülerinnen und Schüler, Ankunftsklassen) melden die Schulen in Sachsen-Anhalt wieder ab Donnerstag, 25. August 2022.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Positiv lässt sich vermelden, dass das Unterstützungsprogramm „Aufholen nach Corona“ weiterentwickelt wurde. Neben den sehr erfolgreich durchgeführten Lerncamps in den Sommerferien sind auch die Schulzeit begleitenden Angebote erweitert worden. Mit Beginn des neuen Schuljahres bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die pandemiebedingte Lernrückstände und Kompetenzdefizite aufweisen. Genannt seien an dieser Stelle die Kooperationsvereinbarung mit dem Volkshochschulverband und dem Verband für Erwachsenenbildung: Einrichtungen der Erwachsenenbildung unterstützen beim Abbau von Lerndefiziten nach Corona. In der Regel kommen die Dozentinnen und Dozenten der Einrichtungen an die Schulen und unterbreiten dort Angebote in den Kernfächern. Die Kooperationsvereinbarung ist bis 2027 ausgelegt. Zudem können Schwimmgutscheine und Sportcamps angeboten werden. Durch die Corona-Pandemie hat es an vielen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt Schwierigkeiten gegeben, den Schwimmunterricht an Grund- und Förderschulen planmäßig durchzuführen. Durch die seit dem Schuljahr 2019/2020 durchgeführte Erhebung zur Schwimmstatistik ist ersichtlich, dass nur gut drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler die Basisstufe Schwimmen erreichten. Deshalb ist es wichtig, die Ausfälle im Schwimmunterricht nachzuholen, damit Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen haben, sich sicher im Wasser zu bewegen.

Schülerinnen und Schüler, welche nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreicht haben, sollen das Angebot für einen Schwimmgutschein erhalten. Die Kurse finden in Verantwortung des jeweiligen Anbieters, außerhalb des Unterrichts (Verbände, Vereine, ggf. Bäderbetriebe) vor Ort statt.

Den Eltern entstehen keine Kosten. Für die Anbieter ist eine Pauschale von 120 Euro pro teilnehmendem Kind geplant. Die Maßnahme wird mit Beginn des Schuljahres 2022/ 23 umgesetzt. Um Defizite der Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht abzubauen, sollen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund außerdem „Sportcamps“ umgesetzt werden. Ziel ist es, durch Angebote im Rahmen von Sportcamps die pandemiebedingten motorischen Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und sie für langfristige sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler aller Schulformen.

Ausschreibungen

Ebenfalls erfreulich ist die Ausschreibung für die unbefristete Einstellung von Schulverwaltungsassistenten. Ausgeschrieben wurden 35 Stellen. Damit stehen nun insgesamt 50 Stellen in diesem Bereich zur Verfügung. Perspektivisch sollen es deutlich mehr werden. Schulverwaltungsassistenten sollen vor allem Lehrkräfte von unterrichtsfremden Aufgaben entlasten. Auch die erste Ausschreibung für Digitalassistenten ist auf den Weg gebracht worden.

IT-Infrastruktur und –Administration, Bildungsserver

Durch die engagierte Mitarbeit von Schulen, Schulbehörden und Dienstleistern konnten alle Lehrkräfte und auch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im zurückliegenden Schuljahr mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Im Schuljahr 2022/2023 wird für diese Geräte eine landesweite IT-Administration eingeführt. Ein an den Landesschulen und für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durchgeführtes Pilotprojekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Bis zum Herbst sollen nunmehr die technischen Voraussetzungen vorliegen, um sukzessive die digitalen Endgeräte der Lehrkräfte in dieses zentrale Geräte-Management einzubinden. Hierzu werden das Ministerium für Bildung bzw. die beauftragten Dienstleister Gespräche mit jedem Schulträger führen sowie jede Schule zum Zeitpunkt, genauen Ablauf sowie den technischen Rahmenbedingungen der Integration informieren. Zum Zeitpunkt der Aufnahme der digitalen Endgeräte in das zentrale Geräte-Management wird auch weitere Software auf den Geräten installiert. Der Landesbildungsserver wurde technologisch und inhaltlich ertüchtigt und erfüllt zuverlässig seine Funktion als das pädagogische, schulische Bildungsportal in Sachsen-Anhalt. Eine offizielle Vorstellung des überarbeiteten Bildungsservers ist für den 5. September 2022 geplant, eine Einladung für die Medien erfolgt gesondert.

Lehrkräftebedarf, Unterrichtsversorgung

Der Lehrkräftebedarf ist und bleibt eine der größten Herausforderungen, denen sich nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern alle Bundesländer stellen müssen. Vor diesem Hintergrund und der weiter angespannten Unterrichtsversorgung, die letzten Berechnungen zufolge in Sachsen-Anhalt bei 92 % liegen wird, hat das Ministerium für Bildung bereits umfassend Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Hinblick auf die Bedarfe und höchste Priorität der Lehrkräfteausbildung im Land steht die Landesregierung im intensiven Austausch mit den Universitäten Halle und Magdeburg. Jeder Absolvent und jede Absolventin erhält rechtzeitig vor Beendigung des Lehramtsstudiums ein Einstellungsangebot in den Vorbereitungsdienst und während der zweiten Phase der Lehramtsausbildung soll jeder Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schnellstmöglich ein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Das Wintersemester an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird mit 200 zusätzlichen Studienplätzen für das Lehramt beginnen, auch die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg soll – vor allem vor dem Hintergrund der INTEL-Ansiedlung – mehr in den Fokus rücken.  Daneben sollen bestehende Anreizsysteme für schwer besetzbare Stellen fortgeführt und neue entwickelt werden. Im Hinblick auf den Seiteneinstieg ins Lehramt werden die Rahmenbedingungen weiter bedarfsgerecht flexibilisiert. Seiteneinsteiger werden durch Fort- und Weiterbildungsangebote weiter qualifiziert. Spezielle Informations- und PR-Kampagnen zur Gewinnung hochqualifizierter Seiteneinsteiger werden weiterentwickelt (siehe Weltenretter-Kampagne: www.lehrer.sachsen-anhalt.de) und auch die Personalrekrutierung mit externen Partnern (über Headhunter-Agenturen) wird weiter ausgebaut. Bereits seit längerem ist es Seiteneinsteiger mit einem Bachelor-Abschluss möglich, als Lehrkraft zu arbeiten – ohne Fachableitung, mit Befristung. Für die Zukunft soll geprüft werden, ob Seiteneinsteiger mit Bachelor-Abschluss bereits nach einem Beschäftigungsjahr und einer positiven Bewährungsfeststellung entfristet werden können, wenn sie sich zu einer aufbauenden Qualifizierung für ein Unterrichtsfach der Sekundarschule verpflichten und erfolgreich abschließen.