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Ers­tes Eig­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­ren in Sachsen-​Anhalt zur er­gänz­ten Schul­lauf­bahn­be­ra­tung er­folg­reich durch­ge­führt

Erst­mals wurde im Schul­jahr 2024/2025 das Eig­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­ren im Rah­men der er­gänz­ten Schul­lauf­bahn­be­ra­tung in Sachsen-​Anhalt durch­ge­führt.

Ins­ge­samt 748 Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus 216 Grund­schu­len nah­men an die­sem Ver­fah­ren teil. Das ent­spricht einem An­teil von 4,01 % der lan­des­weit 18.642 Viert­kläss­ler.

Bil­dungs­mi­nis­te­rin Eva Feuß­ner: „Bei dem neuen Ver­fah­ren geht es in ers­ter Linie darum, El­tern best­mög­lich er­gän­zend zu be­ra­ten. Die Ent­schei­dung zur wei­ter­füh­ren­den Schu­le hat na­tür­lich große Aus­wir­kun­gen auf Bil­dungs­er­folg oder eben -​misserfolg des Kin­des und damit auch auf die Ent­wick­lung sei­nes Selbst­ver­trau­ens. Die er­gänz­te Schul­lauf­bahn­be­ra­tung soll den El­tern eine fun­dier­te Ent­schei­dungs­hil­fe bie­ten, die den Fä­hig­kei­ten des Kin­des zum Zeit­punkt der Ent­schei­dung ge­recht wird.“

Feuß­ner dank­te ins­be­son­de­re allen be­tei­lig­ten Lehr­kräf­ten in den Grund­schu­len und Gym­na­si­en für die Un­ter­stüt­zung und Durch­füh­rung der Ver­fah­ren. „Dank ihres En­ga­ge­ments konn­te das Ver­fah­ren pro­fes­sio­nell um­ge­setzt wer­den, und es ge­lang, bei den El­tern eine hohe Be­reit­schaft zur Teil­nah­me zu we­cken.“

Er­geb­nis­se im Über­blick – Bis­he­ri­ge Schul­lauf­bahn­emp­feh­lun­gen im We­sent­li­chen be­stä­tigt

508 Schü­le­rin­nen und Schü­ler (84,8 %) er­hiel­ten eine Emp­feh­lung für eine all­ge­mei­ne be­rufs­ori­en­tier­te Bil­dung, also bei­spiels­wei­se für den Be­such einer Se­kun­dar­schu­le. Damit wurde die Erst­ein­schät­zung der Grund­schul­lehr­kräf­te be­kräf­tigt.

70 Schü­le­rin­nen und Schü­ler (11,7 %) er­hiel­ten – ab­wei­chend von der ur­sprüng­li­chen Ein­schät­zung – eine Emp­feh­lung für eine ver­tief­te all­ge­mei­ne Bil­dung, also z. B. für den Be­such des Gym­na­si­ums.

Das heißt, dass die vor­he­ri­ge Emp­feh­lung der Grund­schul­lehr­kräf­te in wei­ten Teil be­stä­tigt wor­den ist. Feuß­ner: „Die Er­geb­nis­se zei­gen, dass die Grund­schul­lehr­kräf­te bei der Ein­schät­zung ihrer Schü­le­rin­nen und Schü­ler be­reits sehr gute Ar­beit leis­ten.“

„Mit dem Ver­fah­ren wird mit einem er­gän­zen­den Au­ßen­blick auf die Fä­hig­kei­ten des Kin­des ge­schaut. Ziel des Ver­fah­rens ist es nicht, die Zahl der Kin­der, die auf das Gym­na­si­um gehen, zu ver­rin­gern, son­dern mög­lichst zu ver­hin­dern, dass Kin­der auf­grund un­zu­rei­chen­der Leis­tun­gen das Gym­na­si­um ver­las­sen müs­sen. Ein Schul­form­wech­sel auf­grund schlech­ter Noten kann zu Frus­tra­ti­on füh­ren und die Freu­de am Ler­nen min­dern“, so Feuß­ner wei­ter. „Selbst wenn spä­ter der Wunsch nach einem Stu­di­um be­steht, blei­ben viele Wege dort­hin auch zu einem spä­te­ren Zeit­punkt noch offen.“

Zudem bleibt letzt­lich der El­tern­wil­le be­stehen.

Ab­lauf des Ver­fah­rens

Die schrift­li­chen Leis­tungs­er­he­bun­gen fan­den am 26. No­vem­ber 2024 im Fach Deutsch und am 27. No­vem­ber 2024 im Fach Ma­the­ma­tik an den Grund­schu­len statt. Die münd­li­chen Er­he­bun­gen wur­den am 30. No­vem­ber 2024 in als Stand­ort­schu­len fest­ge­leg­ten Gym­na­si­en durch­ge­führt. Ins­ge­samt 18 Gym­na­si­en im Land waren be­tei­ligt, wobei 70 Eig­nungs­fest­stel­lungs­kom­mis­sio­nen mit je­weils pa­ri­tä­ti­scher Be­set­zung aus Grundschul-​ und Gym­na­si­al­lehr­kräf­ten ein­ge­rich­tet wur­den.

Wei­ter­ent­wick­lung und Aus­blick

Zur Ver­bes­se­rung des Ver­fah­rens wurde eine Be­fra­gung der be­tei­lig­ten Lehr­kräf­te und Schul­lei­tun­gen in­iti­iert. Die dar­aus ge­won­ne­nen Er­kennt­nis­se wer­den aus­ge­wer­tet. Ziel ist es, das Ver­fah­ren für die nächs­te Durch­füh­rung im Schul­jahr 2025/2026 wei­ter zu op­ti­mie­ren.

Hin­ter­grund:

Die Schul­lauf­bahn­be­ra­tung zur Ent­schei­dung für die wei­ter­füh­ren­de Schu­le nach der 4. Klas­se be­ginnt ab dem zwei­ten Halb­jahr der 3. Klas­se. Sie soll die Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten früh­zei­tig über mög­li­che Bil­dungs­we­ge in­for­mie­ren und ihre Ent­schei­dung für eine pas­sen­de Schul­form un­ter­stüt­zen.

Im ers­ten Halb­jahr der Klas­se 4 nimmt die Grund­schu­le bei den Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten eine Ab­fra­ge vor, wel­che wei­ter­füh­ren­de Schul­form sie für ihr Kind wün­schen wür­den. Diese Ab­fra­ge dient als Grund­la­ge für eine noch ziel­ge­rich­te­te­re Schul­lauf­bahn­be­ra­tung und hat noch keine Ver­bind­lich­keit. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, deren Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­te die

Schul­form Gym­na­si­um für den wei­te­ren Bil­dungs­weg nach Klas­se 4 wün­schen, die zu die­sem Zeit­punkt von der Grund­schu­le aber keine ent­spre­chen­de Emp­feh­lung er­hal­ten wür­den, kön­nen dann zur Un­ter­set­zung der Be­ra­tung an einem Eig­nungs­fest­stel­lungs­ver­fah­ren mit schrift­li­cher und münd­li­cher Leis­tungs­er­he­bung in den Fä­chern Deutsch und Ma­the­ma­tik teil­neh­men.

Die Ent­schei­dung für das neue Ver­fah­ren grün­det auf einem Koalitions-​Beschluss von April 2023.