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Bil­dungs­mi­nis­te­rin Feuß­ner ver­ur­teilt Hetz­kam­pa­gne

Sachsen-​Anhalts Bil­dungs­mi­nis­te­rin Eva Feuß­ner hat die jüngs­ten Vor­wür­fe gegen das Mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und des­sen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter deut­lich ver­ur­teilt

„Die in den ver­gan­ge­nen Wo­chen und Mo­na­ten an­onym in Um­lauf ge­brach­ten dis­kre­di­tie­ren­den An­schul­di­gun­gen sind auf das schärfs­te zu­rück­zu­wei­sen. Nach meh­re­ren Brie­fen un­be­kann­ter Ab­sen­der, vie­len Ge­rüch­ten, Un­ter­stel­lun­gen und Skan­da­li­sie­run­gen sowie einer ge­fälsch­ten E-​Mail ist das Maß nun voll. Das Mi­nis­te­ri­um und meine Per­son sehen sich einer von Hass und Un­wahr­hei­ten ge­trie­be­nen Hetz­kam­pa­gne ge­gen­über, die es gilt, voll­um­fäng­lich auf­zu­klä­ren!“

Das Mi­nis­te­ri­um für Bil­dung stellt fest, dass es sich bei dem in den Me­di­en ver­öf­fent­lich­ten Foto – of­fen­bar ein Pa­pier, auf dem eine aus­ge­druck­te, zer­ris­se­ne, wie­der zu­sam­men­ge­kleb­te und fo­to­ko­pier­te E-​Mail zu sehen ist – um einen Fake han­delt. Dass eine wie die auf dem ver­öf­fent­lich­ten Foto ab­ge­bil­de­te E-​Mail nicht exis­tiert, haben zwei Mit­ar­bei­ter des Mi­nis­te­ri­ums aus frei­en Stü­cken an Eides statt er­klärt.

Auch die Mi­nis­te­rin ver­si­chert noch ein­mal, dass keine ent­spre­chen­de E-​Mail auf ihrem E-​Mail-Konto ein­ge­gan­gen ist. Es sei zudem dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf der Ab­bil­dung le­dig­lich die Be­zeich­nung „Feuss­ner pri­vat“ in der Emp­fän­ger­zei­le zu lesen ist, keine ve­ri­fi­zier­te E-​Mail-Adresse.

Das Mi­nis­te­ri­um sieht die Me­di­en in der Pflicht, Quel­len so sorg­fäl­tig zu prü­fen, dass sie ju­ris­tisch Be­stand haben. Da das be­sag­te Pa­pier dem Mi­nis­te­ri­um wei­ter­hin nicht vor­liegt, ist die Be­auf­tra­gung einer ex­ter­nen Be­gut­ach­tung nicht mög­lich.

Zu Vor­wür­fen und An­schul­di­gun­gen um ein in Rede ste­hen­des Stel­len­aus­schrei­bungs­ver­fah­ren des Mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung sowie das an­schlie­ßen­de Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen einen Mit­ar­bei­ter des Mi­nis­te­ri­ums wurde be­reits mehr­fach trans­pa­rent und voll­um­fäng­lich so­wohl ge­gen­über den Me­di­en als auch dem Par­la­ment Aus­kunft ge­ge­ben. Der Ver­wal­tungs­vor­gang wurde vom Ar­beits­ge­richt Mag­de­burg ge­prüft, le­dig­lich Ein­zel­hei­ten des Aus­schrei­bungs­tex­tes wur­den be­an­stan­det, das ju­ris­ti­sche Ver­fah­ren en­de­te mit einem Ver­gleich.

Vor­ge­brach­te Lü­gen­be­zich­ti­gun­gen sind eben­so zu­rück­zu­wei­sen wie der Vor­wurf der Ver­schlep­pung und Ver­schleie­rung.

Nun gilt es, die in den Me­di­en kol­por­tier­ten In­for­ma­tio­nen neu zu be­wer­ten und zu einer an­ge­mes­se­nen Sach­lich­keit zu­rück­zu­keh­ren.

Das Mi­nis­te­ri­um prüft recht­li­che Schrit­te.