- Hintergründe
- Lernrückstände erheben
- Lernrückstände beheben
- Häufige Fragen - Schulen
- Erhalten Schulen zusätzliches Budget, um Maßnahmen zur Behebung von Lerndefiziten zu organisieren?
- An wen richten sich die Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten?
- Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Wie geht eine Schule vor, wenn Schülerinnen und Schüler Bedarf an einem Unterstützungsangebot haben?
- Wen können Schulen einsetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten zu organisieren?
- Können Lehrkräfte Mehrarbeit ableisten?
- Wie groß sollten Lern-Gruppen sein?
- Können altersgemischte Gruppen gebildet werden?
- Können Unterstützungsangebote auch außerhalb der Schule stattfinden?
- Sind Online-Angebote möglich?
- Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?
- Was gilt für Schulen in freier Trägerschaft?
- Häufige Fragen- Schülerinnen und Schüler sowie Elternhäuser
- Was bietet das Corona-Aufholprogramm für Schülerinnen und Schüler?
- Von wem erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die notwendigen Informationen?
- Für wen werden Unterstützungsangebote unterbreitet?
- Müssen Schülerinnen und Schüler an den Unterstützungsangeboten teilnehmen?
- Sind Online-Angebote möglich?
- Sind Kosten von den Eltern zu tragen?
- Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?
- Können auch Schülerinnen und Schüler freier Schulen partizipieren?
- Häufige Fragen – Interessierte Organisationen und Personen
- Wer kann Schulen dabei unterstützen, Lerndefizite zu beheben?
- Wo kann unterstützt werden?
- Wie geht es weiter, wenn Sie eine Schule einsetzen möchte?
- Wann beginnt die Unterstützungstätigkeit?
- In welchem Zeitraum ist Unterstützung notwendig?
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Wird die Unterstützung vergütet?
Hintergründe
Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Durch die Schließung der Schulen sind bei vielen Schülerinnen und Schülern Lernrückstände in den Kernfächern und Kernkompetenzen aufgetreten. Bund und die Länder sind sich darin einig, dass die Schulschließungen zu einer starken Belastung innerhalb der Bildungsbiografie von Schülerinnen und Schülern führen können. Sie stimmen deshalb darin überein, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich dabei unterstützt werden müssen, ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen zu können.
Die Bundesregierung hat daher das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 beschlossen. Das Programm besteht aus vier Maßnahmen: Dem Abbau von Lernrückständen (1), der Förderung frühkindlicher Bildung (2), Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote (3) und der Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen (4). Zur Umsetzung der Maßnahme 1 und Teilen der Maßnahmen 3 und 4 wurde zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterzeichnet.
Ziel der Initiative ist einerseits die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen. Schwerpunkte sollten insbesondere in Klassenstufen gesetzt werden, in denen Schulwegentscheidungen bevorstehen und die Maßnahmen daher besonders schnell und nachhaltig wirken müssen. Dies betrifft etwa die Klassenstufe 4 der Grundschule, die Klassenstufen 9 und 10 sowie die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen.
Für die Maßnahme 1 des Aktionsprogramms „Abbau von Lernrückständen“ ist in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Bildung zuständig. Durch zusätzliche Förderangebote sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Der Bund stellt den Ländern hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern und kommunalen sowie freien Trägern erfolgen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen.
Zur Umsetzung der Ziele der Verwaltungsvereinbarung prüfte eine Arbeitsgruppe aus Schulaufsicht, Schulpraktikern, Verbänden und Gremien Maßnahmen zur Erhebung und Behebung von Lernrückständen.
Lernrückstände erheben
Im Bereich der Erhebung Corona-bedingter Lernrückstände stehen sowohl Maßnahmen auf Lerngruppen- und Schulebene als auch auf Landesebene im Mittelpunkt. Die Erfassung von fächerbezogenen Lernrückständen erfolgt durch Lehrkräfte in ihren jeweiligen Klassen/Lerngruppen regelhaft und gehört zu den Kernaufgaben ihrer Unterrichtstätigkeit.
Von einer landesweiten zentralen Leistungserhebung wie zentralen Klassenarbeiten (ZKA), Vergleichsarbeiten (VERA) - landesspezifisch VERA Naturwissenschaften - und zentrale Prüfungen sowie das kompetenzorientierte Instrument der vom IQB bereitgestellten Vergleichsarbeiten für die Schuljahrgänge 3 und 8 zu Schuljahresbeginn wird abgesehen. Eine Nutzung der ZKA auf freiwilliger Basis ist dagegen möglich, wenn dies von den Schulen als geeignetes Instrument angesehen wird.
Außerdem ist geplant, ein wissenschaftlich fundiertes und erprobtes Instrument in Form eines digitalen Verfahrens zur Analyse des Lernstands von Schülerinnen und Schülern einschließlich einer entsprechenden Förderempfehlung geplant (ILeA Plus) verbindlich und flächendeckend einzuführen.
Ziel ist es, die pädagogische Diagnostik an den Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie die individuelle Lernstandsanalyse in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu qualifizieren. Es ist vorgesehen, das Verfahren zur Lernstandsanalyse im Jahr 2022 allen Grundschulen im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung zu stellen. Da ILeA Plus für die Schuljahrgänge 1 bis 6 konzipiert wurde, wird darüber hinaus eine Nutzung für alle weiterführenden Schulen angestrebt.
Lernrückstände beheben
Zur Behebung von Lernrückstünden hat die Arbeitsgruppe Maßnahmen ermittelt bzw. veranlasst, die helfen können, den Schulstart und das Beheben von Lernrückständen in der Schule im neuen Schuljahr 2021/22 zu unterstützen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Praktikumsbörse für Lehramtsstudierende: Die bereits bestehende Praktikumsbörse für Pflichtpraktika der Lehramtsstudierenden wird um die Möglichkeit der Organisation von freiwilligen Praktika der Lehramtsstudierenden erweitert. Hier können Schulen freie Plätze anbieten.
- Pilotprojekt „Lerncamps“: Das Ministerium für Bildung hat in den Sommerferien Lerncamps an 3 Standorten von Jugendherbergen als Modellprojekt organisiert, die im schulischen Teil durch Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschulen getragen werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieses Modellprojekts sind weitere Lerncamps in den Winter- und den Sommerferien des Schuljahres 2021/2022 denkbar.
- Mathematik aufholen nach Corona: Für das Fach Mathematik bietet das Deutsche Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) ein Aufholprogramm an, das auch neue Maßstäbe für den Unterricht setzen kann.
- Online-Lerncenter Schülerhilfe: Das Online-Center der Schülerhilfe steht für den Zeitraum seit 22. Juli 2021 bis 21. September 2021 kostenfrei für Schülerinnen und Schüler des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Das Online-LernCenter ist für jede Schulform und jede Jahrgangsstufe im Land geeignet und in der Praxis bewährt. Für die naturwissenschaftlichen Fächer sollen mehrere hundert Wikis und ca. 100 Lernvideos hochgeladen werden. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Lernrückstände aufholen wollen bzw. die den Lernstoff noch einmal wiederholen oder neu bearbeiten möchten.
- 2learn4students – Internetplattform des Landes Sachsen-Anhalt: Die Internetplattform bietet Zugang zu Übungen für die Primarstufe (Grundschule, Förderschule) und Sekundarstufe I (Gymnasium, Sekundar- und Förderschule) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften. Für Schüler der Sekundarstufe II stehen Übungsaufgaben im Fach Mathematik zur Verfügung.
- Webakademie Sachsen-Anhalt - Webbasierte Plattform zur Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler
- Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund: Mithilfe der gesonderten finanziellen Förderung sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, zusätzliche externe Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache zu organisieren und durchführen zu lassen. Ziel muss es in der Aufholphase sein, dass die Kinder und Jugendlichen den Anschluss an die Regelklasse bekommen.
- Aufstockung Schulbudgets: Es werden zusätzliche Mittel zur Verteilung über die Schulbudgets zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein.
Erhalten Schulen zusätzliches Budget, um Maßnahmen zur Behebung von Lerndefiziten zu organisieren?
Ja. Die öffentlichen Schulen erhalten für das Haushaltsjahr 2021 aus diesem Aktionsprogramm einen Betrag von 23,33 Euro pro Schülerin oder Schüler. Im Haushaltsjahr 2022 wird sich dieser Betrag voraussichtlich fast verdoppeln. Die genaue Höhe für das Haushaltsjahr 2022 richtet sich nach den endgültigen Schülerzahlen des Schuljahres 2021/2022. Die öffentlichen berufsbildenden Schulen erhalten darüber hinaus für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 für den Zeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres 2022 einen Einmalbetrag von 8.000,00 € je Schule aus den Budgetmitteln zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag soll von den berufsbildenden Schulen zur beruflichen Sprachförderung in einem Umfang von vier Wochenstunden genutzt werden. Für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, bei denen über die Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund die Notwendigkeit einer Sprachförderung festgestellt wurde und bei denen Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben, steht für das Haushaltsjahr 2021 ein Ansatz in Höhe von 520.000,00 Euro zur Verfügung, dies entspricht einem Betrag von 48,48 EUR je anspruchsberechtige Schülerinnen und Schüler. Die Berechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der neuen Schülerzahlen entsprechend angepasst und mitgeteilt.
Die Regelungen zugunsten der freien Schulen erfolgen in gesonderter Weise.
An wen richten sich die Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten?
Die Maßnahme richtet sich an alle Schülerinnen und Schülern mit Lernrückständen in allen Fächern. Es empfiehlt sich jedoch eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Schuljahrgänge 4, 5, 9, 10 sowie auf die das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen, ferner empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung auf die Kernfächer und Kernkompetenzen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Mittel für das Freie Budget stocken das Schulbudget für öffentliche Schulen auf und sind für die Finanzierung von Maßnahmen zur Ermittlung und zur Behebung von Lerndefiziten einzusetzen, die durch die besonderen Lern- und Unterrichtsbedingungen während der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Verwendung der Budgetmittel erfolgt nach den Vorgaben des Landesschulamtes.
Wie geht eine Schule vor, wenn Schülerinnen und Schüler Bedarf an einem Unterstützungsangebot haben?
Die Schule prüft, welche Maßnahme geeignet ist, den konkreten Bedarf zu decken. Dies können Maßnahmen für eine ganz Klasse aber auch für eine Kleingruppe sein. Ferner prüft die Schule, ob der Bedarf durch sächliche Mittel oder durch Personal gedeckt (eigenes Personal oder Kooperationspartner). Anschließend informiert sich die Schule über geeignete Anbieter und beschafft sich von diesen die erforderlichen Sachmittel bzw. schließt Verträge zur Gewinnung von unterstützendem Personal ab.
Wen können Schulen einsetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten zu organisieren?
Schulen können z. B. außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote einsetzen, dazu zählen Vereine und freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung. Schulen können auch Honorarvereinbarungen mit natürlichen Personen abschließen. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren, Studierende sowie Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.
Können Lehrkräfte Mehrarbeit ableisten?
Um eine Abgrenzung der Honorarvertragsleistungen vom Arbeits- oder Dienstverhältnis als Lehrkraft gewährleisten zu können, sind direkte Honorarverträge mit Lehrkräften der betreffenden Schule selbst ausgeschlossen. Ein Einsatz von Lehrkräften, die an einer anderen öffentlichen Schule oder Schule in freier Trägerschaft tätig sind oder die über einen anderen Träger (Dienstvertragspartner der Schule) tätig werden, ist grundsätzlich als Nebentätigkeit auf Honorarbasis möglich.
Wie groß sollten Lern-Gruppen sein?
Dies entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung. Für individuelle Nachhilfeangebote sollte die Gruppengröße nicht mehr als 4 Schülerinnen und Schüler betragen, eine 1:1 Betreuung ist mit besonderer Begründung zulässig.
Können Unterstützungsangebote auch außerhalb der Schule stattfinden?
Ja, das ist möglich.
Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?
Bei Veranstaltungen, die innerhalb der Schulen stattfinden, bildet der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 die Grundlage für einzuhaltende Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die Maßgabengemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung einschließlich veranstalterbezogene Hygienekonzepte.
Was gilt für Schulen in freier Trägerschaft?
Die Regelungen zugunsten der freien Schulen erfolgen in gesonderter Weise.
Was bietet das Corona-Aufholprogramm für Schülerinnen und Schüler?
Ziel ist die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen.
Von wem erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die notwendigen Informationen?
Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigte wenden sich bei Bedarf an die Schule.
Für wen werden Unterstützungsangebote unterbreitet?
Ziel ist die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen. Beim Einsatz der zusätzlichen Mittel empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Schuljahrgänge 4, 5, 9, 10 sowie auf die das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen, ferner empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung auf die Kernfächer und Kernkompetenzen.
Müssen Schülerinnen und Schüler an den Unterstützungsangeboten teilnehmen?
Bei reinen Unterstützungsangeboten besteht keine Teilnahmepflicht. Maßnahmen der Er- und Behebung von Lernrückständen können aber auch Im Unterricht stattfinden, wobei die Schulpflicht gilt.
Sind Kosten von den Eltern zu tragen?
Für die Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten entstehen den Elternhäusern keine Kosten. Bei dem Besuch von außerschulischen Lernorten können Fahrtkosten anfallen, die nicht von der Schule übernommen werden.
Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?
Bei Veranstaltungen, die innerhalb der Schulen stattfinden, bildet der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 die Grundlage für einzuhaltende Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die Maßgaben gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung einschließlich veranstalterbezogene Hygienekonzepte.
Können auch Schülerinnen und Schüler freier Schulen partizipieren?
Ja. Diesbezüglich erfolgen noch weitere Informationen.
Wer kann Schulen dabei unterstützen, Lerndefizite zu beheben?
Unterstützung können z. B. außerschulische Kooperationspartner anbieten. Dazu zählen Vereine und freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung. Schulen können auch Honorarvereinbarungen mit natürlichen Personen abschließen. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren, Studierende sowie Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.
Wo kann unterstützt werden?
Interessierte Personen können sich sowohl für öffentliche als auch private Schulen melden.
Wie geht es weiter, wenn Sie eine Schule einsetzen möchte?
In diesem Fall wird mit Ihnen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Wann beginnt die Unterstützungstätigkeit?
Dies wird in Absprache mit der Schule in einem Kooperationsvertrag abgeklärt.
In welchem Zeitraum ist Unterstützung notwendig?
Der Zeitraum wird durch die Schule vorgegeben bzw. zwischen der Schule und den für den Einsatz ausgewählten Personen vereinbart.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule und Lehrkräften anderer öffentlichen Schulen müssen bei Kooperationsverträgen mit natürlichen Personen diese der Schule ein erweitertes Führungszeugnis, und eine Erklärung zu anhängigen Ermittlungsverfahren vorlegen. Außerdem muss durch Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ein Nachweis über den Masernschutz erbracht werden.
Wird die Unterstützung vergütet?
Die Obergrenzen für Honorarverträgen belaufen sich pro Zeitstunde (Angebotsstunde je 45 Minuten plus Vor- und Nachbereitungszeit) wie folgt:
Personengruppe/Qualifikation | Betrag in Euro |
Schülerinnen und Schüler oberer Jahrgangsstufen – Mindestalter 14 Jahre | 15,00 |
Studierende | 20,00 |
Berufliche oder Fachschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation, spezielle für die Maßnahme erforderliche Kenntnisse | 30,00 |
abgeschlossene Hochschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation | 50,00 |
Referenten mit herausragender Qualifikation, (z. B. Habilitation, außerordentliche Sachkompetenz) | 70,00 |